Fachdienst - Öffentliche Ordnung
| Formulare |
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| Ansprechpartner |
Herr Sassmann
Zimmernummer: 007
Zimmernummer: 007
Zimmernummer: 007
Zimmernummer: 007
Zimmernummer: 007
Zimmernummer: 007 |
| Kontakt | Fachdienst - Öffentliche Ordnung
Hauptstraße 39
Telefon: 02772 708-0
Webseite:
https://www.herborn.de
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| Öffnungszeiten | Stadtverwaltung
Montag bis Freitag:
Montag, Dienstag & Donnerstag:
Bürgerbüro
Montag bis Freitag:
Montag & Dienstag:
Donnerstag:
Barkasse
Montag:
Donnerstag:
Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren. |
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Ordnungsbehörde, die den Bescheid versendet hat
| Kontakt | Ordnungsbehörde, die den Bescheid versendet hat
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| Detailansicht » | |
Wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen wird, erhalten Sie ein Anschreiben mit der Möglichkeit, sich zu dem Vorwurf zu äußern. Mit dieser Anhörung haben Sie die Möglichkeit:
- die Beschuldigung zu widerlegen
- eine andere Täterin oder einen anderen Täter zu benennen, die oder der die Ordnungswidrigkeit begangen hat
- persönliche Daten zu ändern, zum Beispiel Ihre Adresse
Sie sind nicht verpflichtet, die Anhörung zu nutzen.
Wenn Sie eine geringfügige Ordnungswidrigkeit begangen haben, kann es sein, dass Sie mit dem Anschreiben auch gleich eine Bescheinigung über eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld erhalten. Wenn die Vorwürfe zutreffen, bezahlen Sie fristgerecht das Verwarnungsgeld.
Bei nicht geringfügigen Ordnungswidrigkeiten werden die Bußgeldbescheide erst nach der Anhörung beziehungsweise nach dem Fristende versendet. Sie können das Verfahren beschleunigen, wenn Sie die Anhörung nutzen und bestätigen, dass der Vorwurf berechtigt ist.
Sie sind zum Beispiel zu schnell gefahren oder haben eine rote Ampel übersehen? Wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen wird, haben Sie die Möglichkeit, sich dazu zu äußern.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Im Anschreiben zur Anhörung erhalten Sie eine Frist, innerhalb derer Sie antworten können, sofern Sie sich äußern möchten.
Voraussetzungen
- Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen.
erforderliche Unterlagen
- Anhörungsbogen
- gegebenenfalls Beweise, dass der Vorwurf nicht zutrifft
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Gegen den nach der Anhörung erlassenen Bußgeldbescheid können Sie Einspruch einlegen.
- Bei einer Anhörung handelt es sich nur um eine Stellungnahme von Ihnen, gegen die kein Rechtsbehelf vorgesehen ist.