Beratung in allen Fragen der psychischen Belastungen bei der Arbeit inkl. der Beratung zur Prozessgestaltung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

  • Kontakt Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 25.3 - Arbeitsschutz Hadamar

    Gymnasiumstraße 4
    65589 Hadamar
    35338 Gießen, Universitätsstadt

    Telefon: +49 641 303-8600
    Telefax: +49 641 303-8611

    Webseite: https://rp-giessen.hessen.de
    E-Mail: arbeitsschutz-hadamar@rpgi.hessen.de

    Öffnungszeiten
    • Montag - Donnerstag: 09:00 - 15:30 Uhr
    • Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Formulare
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    Der Arbeitgeber hat die arbeitsbedingten Belastungen und Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen, um darauf aufbauend die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen und umzusetzen. Dabei muss er auch Gefährdungen berücksichtigen, die sich durch psychisch wirkende Belastung am Arbeitsplatz ergeben (§ 5 Arbeitsschutzgesetz).

    Die Gefährdungsbeurteilung im Allgemeinen und auch im Fall der psychischen Belastungsfaktoren ist als ein geplanter und im Regelkreis angelegter Prozess durchzuführen.

    In Kleinbetrieben, die eher problem- und anlassbezogen vorgehen (z.B. bei Unfällen, Terminverschiebungen, Kundenbeschwerden, Störungen im Produktionsablauf oder auffälligem Verhalten von Kollegen), bietet es sich an, die Beratung an dieser Vorgehensweise zu orientieren. Mögliche Themen sind beispielsweise Hindernisse im Arbeitsablauf, Informationslücken, Organisations- oder Kooperationsdefizite, die gemeinsam und regelmäßig besprochen und im Hinblick auf Verbesserungspotential reflektiert werden können, um die Arbeitsorganisation, den Arbeitsablauf und die Zusammenarbeit zu verbessern. Die Erkenntnisse, die erforderlichen Maßnahmen und deren Wirkungen müssen schriftlich festgehalten werden.

    Neben den zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Arbeitsschutzdezernate bei den drei hessischen Regierungspräsidien berät Sie das Fachzentrum für systemischen Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung in allen Fragen zum Prozess der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz. Die Beratung erfolgt im Rahmen von Gesprächen, schließt aber auch Impulsreferate und Vorträge in Unternehmen mit ein. Das hessenweit tätige Kompetenzteam ist im Regierungspräsidium Gießen angesiedelt.

    Verfahrensablauf

    Die Kontaktaufnahme erfolgt durch das Unternehmen oder die Arbeitsschutzbehörde (mündlich/telefonisch, schriftlich)

    Gebühren

    Die Beratung im Rahmen der behördlichen Überwachungsaufgabe ist gebührenfrei.

    Ansprechpunkt

    Fachzentrum für systemischen Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung

    Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 25.2

    Claudia Flake

    Voraussetzungen

    Die Leistung können alle Unternehmen mit Sitz in Hessen in Anspruch nehmen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Arbeitsschutzgesetz

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