Dienstaufsichtsbeschwerde im Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

  • Kontakt Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz - Zentralabteilung des HMdI

    Friedrich-Ebert-Allee 12
    65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt

    Telefon: +49 611 353-0
    Telefax: +49 611 353-1766

    Webseite: Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
    E-Mail: Dienstaufsichtsbeschwerden-HmdI@innen.hessen.de

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    Eine Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich gegen ein mögliches Fehlverhalten einer Bediensteten oder eines Bediensteten im öffentlichen Dienst. Sie ist dann begründet, wenn nachgewiesen ist, dass die bzw. der Dienstverpflichtete persönlich schuldhaft ihre bzw. seine Dienstpflichten verletzt hat. Dies kann der Fall sein, wenn sie/er bewusst gegen geltendes Recht verstößt oder sich im dienstlichen Zusammenhang unangemessen verhält.

    Die Zuständigkeit des HMdI für Dienstaufsichtsbeschwerden besteht nur hinsichtlich Beschwerden über die Bediensteten des eigenen Hauses und die Leitung der nachgeordneten Behörden. Nachgeordnete Behörden sind:

    • Regierungspräsidium Kassel
    • Regierungspräsidium Gießen
    • Regierungspräsidium Darmstadt
    • Landesamt für Verfassungsschutz
    • Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit
    • Landesfeuerwehrschule

    Entgegennahme von Dienstaufsichtsbeschwerden über Bedienstete des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) sowie über die Leitungsebene nachgeordneter Behörden im Zuständigkeitsbereich des HMdI.

    Verfahrensablauf

    Eine Dienstaufsichtsbeschwerde können Sie beim Beschwerdemanagement des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz erheben. Die Prüfung Ihres Anliegens kann Zeit in Anspruch nehmen. Nach Abschluss der Überprüfung erhalten Sie einen Bescheid über das Ergebnis der Prüfung Ihres Anliegens.

    Gebühren

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz.

    Bearbeitungsdauer

    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer: Die Dauer der Bearbeitung der Dienstaufsichtsbeschwerde hängt von der Art des Anliegens sowie dem aktuellen Antragsvolumen ab. Ihr Anliegen wird sorgfältig geprüft, die individuelle Bearbeitung kann Zeit in Anspruch nehmen.

    Voraussetzungen

    Es sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag kann formlos gestellt werden.

    Rechtsbehelf

    Gegen die Bescheidung einer Dienstaufsichtsbeschwerde als formloser Rechtsbehelf kann kein weiterer Rechtsbehelf erhoben werden. Die Beschreitung des Rechtswegs bleibt unbenommen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Kurzfassung

    • Dienstaufsichtsbeschwerde Prüfung
    • Dienstaufsichtsbeschwerden über Bedienstete des Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) sowie über die Leitungsebene nachgeordneter Behörden im Zuständigkeitsbereich des Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz:
    • Regierungspräsidium Kassel
    • Regierungspräsidium Gießen
    • Regierungspräsidium Darmstadt
    • Landesamt für Verfassungsschutz
    • Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit
    • Landesfeuerwehrschule
    • Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
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