Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung

  • Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden als „Erdaufschlüsse" bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, müssen Sie dies bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.

    Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.

    Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.

    Fristen

    Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Arbeiten beantragen.  

    zuständige Stelle

    Unteren Wasserbehörden

    Handlungsgrundlage(n)

    §49 Abs 1 Satz 2 WHG

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Behörde die Erlaubnis erteilt hat.

    Kurzfassung

    • Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung
    • Bohrarbeiten / Erdaufschlüsse, die die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, müssen angezeigt werden.
    • Bei der speziellen Planung einer Bohrung für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde muss eine Erlaubnis beantragt werden.
    • Mit dem Vorhaben darf nicht begonnen werden, solange die zuständige Behörde diese Erlaubnis nicht erteilt hat.
    • Zuständige Behörden ergeben sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte, meistens die Unteren Wasserbehörden
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