Förderkredit "Umwelt und Verbraucherschutz" beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank)

  • Kontakt Landwirtschaftliche Rentenbank

    Hochstraße 2
    60313 Frankfurt am Main
    60014 Frankfurt am Main

    Telefon: +49 69 2107-0
    Telefax: +49 69 2107-6444

    Webseite: Landwirtschaftliche Rentenbank
    E-Mail: office@rentenbank.de

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    Die Förderbank für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum ist das zentrale Refinanzierungsinstitut der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft mit Förderauftrag. Vom Standort in Frankfurt am Main aus finanziert die Landwirtschaftliche Rentenbank (Rentenbank) agrarbezogene Vorhaben aller Art.

    Die Rentenbank fördert mit diesem zinsgünstigen Darlehen Investitionen in der Agrar-, Ernährungs-, und Forstwirtschaft, die insbesondere zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Minderung von Emissionen des Sektors beitragen. Daneben soll eine transparente und verbrauchernahe Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln gefördert werden.Grundsätzlich stehen die Förderdarlehen in diesem Programm auch zur Refinanzierung von Leasingobjekten zur Verfügung.

    Fördergegenstände

    Senkung des Energieverbrauchs
    Kälte- und Wärmetechnik, Wärmerückgewinnung, Abwärmenutzung, Beleuchtung, Gebäudedämmung

    Minderung von Emissionen
    Abwasseraufbereitungsanlagen, Filtertechniken in der Ernährungswirtschaft

    Verbesserung des Verbraucherschutzes
    regionale Verarbeitung und Direktvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Verarbeitung ausschließlich ökologisch erzeugter Rohstoffe, Verbesserung der Produkt- und Prozessqualität in der Ernährungswirtschaft

    Von der Förderung ausgenommen sind:

    • die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen,
    • der Erwerb von Betriebsmitteln,
    • Kosten im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse,
    • sowie Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur.

    Konditionen

    Art der Förderung: zinsgünstiges Darlehen

    Höhe: bis zu 10.000.000,00 Euro pro Endkreditnehmer und Jahr. Der maximal zulässige Darlehensbetrag je Kreditnehmer kann durch EU-rechtliche Vorschriften begrenzt sein.

    Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionssumme

    Auszahlung: 100 Prozent

    Laufzeit: 4 - 30 Jahre

    Tilgung

    Es werden verschiedene Rückzahlungsrhythmen angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Hausbank oder der Rentenbank. Bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre können vereinbart werden.

    Zinsbindung: bis max. 10 Jahre

    Sicherheiten: bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)

    Mehr zu diesem Thema finden Sie unter

    • Konditionen im Überblick
    • Darlehensrechner
    • • Umwelt und Verbraucherschutz – Informationen zum Förderdarlehen

    Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
     

    Verfahrensablauf

    Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die von Ihnen gewählte Hausbank. Dort stellen Sie vor Beginn des Vorhabens den Antrag.

    • Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von den Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleiten.
    • Nutzen Sie auch das Beratungsangebot der Rentenbank.

    Gebühren

    Kreditzinsen.

    Die Hausbank ist berechtigt, bis zu einer Darlehenssumme von einschließlich 125.000,00 Euro eine einmalige Bearbeitungsgebühr von bis zu 1 Prozent einzubehalten. Bei höheren Darlehensbeträgen ist die Bearbeitungsgebühr auf 1.250,00 Euro begrenzt.
     

    Ansprechpunkt

    • für die Antragstellung: Ihr Kreditinstitut (Hausbank)
    • für die Beratung:
      • Ihr Kreditinstitut (Hausbank) und
      • die Rentenbank

    Fristen

    Sie müssen das Darlehen vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Hausbank beantragen.

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigte

    • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Agrar- und Ernährungswirtschaft
    • forstwirtschaftliche Unternehmen

    Fördervoraussetzungen

    Die geplanten Investitionen dienen

    • der Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
    • der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
    • der Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte oder
    • einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte.

    Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs müssen Bestandteil eines Konzeptes zur Energieeinsparung sein.

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen Ihre Hausbank mit.

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