Jugendfalknerjagdschein Änderung

  • Hat sich nach Erteilung des Jugendfalknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.

    Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Jugendfalknerjagdschein eintragen lassen.

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

    Voraussetzungen

    • bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein
    • Änderung von Namen oder Wohnsitz

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis
    • Jagdschein
    • Falknerjagdschein

    Handlungsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 2 und 3 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Kurzfassung

    • Jugendfalknerjagdschein Änderung 
    • für die Beizjagd in Deutschland erforderlich
    • Änderungen von Name und Wohnsitz müssen eingetragen werden
    • zuständig: untere Jagdbehörde
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