Jugendfalknerjagdschein Eintragung

  • Haben sich nach Erteilung des Jugendfalknerjagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.

    Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

    Voraussetzungen

    • bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein
    • Änderung der Jagdausübungsfläche

    erforderliche Unterlagen

    • Jagdschein
    • Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)

    Handlungsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 2 und 3 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Kurzfassung

    • Jugendfalknerjagdschein Eintragung 
    • für die Beizjagd in Deutschland erforderlich
    • Flächen, auf denen dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht, müssen eingetragen werden
    • Änderungen an Flächen, auf denen die Jagdausübung zusteht, müssen im Jagdschein korrigiert werden
    • zuständig: untere Jagdbehörde
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