Jugendfalknerjagdschein Ersatz

  • Sollten Sie Ihren Jugendfalknerjagdschein verloren haben, so können Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

    Wenn Ihr Jugendfalknerjagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jugendfalknerjagdschein.

    Voraussetzungen

    • bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein
    • Verlust des Jugendfalknerjagdschein

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis
    • aktuelles Lichtbild

    Handlungsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 1 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Kurzfassung

    • Jugendfalknerjagdschein Ersatz 
    • für die Beizjagd in Deutschland erforderlich
    • bei Verlust muss Ersatz beantragt werden
    • zuständig: untere Jagdbehörde
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