Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen für Krankenversicherte Bewilligung

  • Kontakt Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)

    Webseite: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenkassenliste.pdf

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    Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.

    Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen: 

    • die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
    • Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren  
    • die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.

    Für Versicherte über 18 Jahre ist eine Vorsorgeuntersuchung pro Jahr vorgesehen. Einige Krankenkassen bieten abweichende Leistungen an.

    Die zahnärztliche Vorsorge dient dazu, Zähne und Mundraum eingehend zu untersuchen, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.

    Gebühren

    Keine

    Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, müssen die Versicherten selbst zahlen.

    Ansprechpunkt

    Wenden Sie sich an Ihre Krankenversicherung.

    erforderliche Unterlagen

    • Elektronische Gesundheitskarte
    • gegebenenfalls Bonusheft

    Rechtsbehelf

    Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.

    Formulare

    Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach bereits vorgedruckten Anträgen / Formularen.

    Unterstützende Insititutionen

    Landeszahnärztekammer Hessen

    Kurzfassung

    Zahnvorsorgeuntersuchungen für Erwachsene

    • ab dem Alter von 18 Jahren einmal im Jahr
    • eingehende Untersuchung
    • Nachweis über Bonusheft zur Erlangung des höheren Festzuschusses bei Zahnersatz
    • eventuell abweichende Leistungen der Krankenkassen
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