Kategorien: Bauleitplanung
Bekanntmachung
Bebauungsplan „Freibad Herborn“, Kernstadt
Die Stadt Herborn betreibt derzeit das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Freibad Herborn“.
Der Geltungsbereich liegt im Westen der Kernstadt Herborn, östlich der A 45 auf dem Gelände des bisherigen Freibads und umfasst die Flurstücke 2/1, 5 teilw., 6 teilw., 7 teilw., 8 teilw., 21/1 teilw., 29/1 teilw., 43/1 teilw., 44 teilw., 48 teilw. und 55 teilw. der Flur 31 sowie die Flurstücke 38/8 teilw., 55/1, 96/1 teilw., 109 teilw. und 110 der Flur 32. Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt somit rd. 46.395 m². (Geltungsbereich der Bildes, unmaßstäbliche Darstellung)
Gegenstand des Bebauungsplans ist die zukünftige Sicherung der Flächen zur Nutzung als Freibad und die planungsrechtliche Sicherung der umliegenden Flächen des alten Freibads. Es erfolgt die Ausweisung von Gemeinbedarfsflächen, Verkehrsflächen, Versorgungsflächen, Grünflächen, Flächen für Aufschüttungen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 12.08.2026 bis 11.09.2026 auf der Internetseite der Stadt Herborn unter der Adresse www.herborn.de unter der Rubrik Bekanntmachungen veröffentlicht. Die Unterlagen können dort eingesehen und heruntergeladen werden.
Zusätzlich liegen die Unterlagen im gleichen Zeitraum bei der Stadtverwaltung der Stadt Herborn, Turmstraße 14 - 16, 35745 Herborn, FB 4 Bauen, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, Zimmer 102, öffentlich aus und können während der Dienststunden (montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr, sowie montags, dienstags und donnerstags von 13:00 – 16:00 Uhr sowie nach Vereinbarung) von jedermann eingesehen werden.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Fachplanung in Form des Landschaftsplanerischen Beitrages (Biotoptypenkartierung);
Pflanzen
Beschreibung und Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen mit der Feststellung, dass die Magerrasenflächen des Plangebiets eine sehr hohe Bedeutung besitzen, die Gehölze eine hohe und auch den Sukzessionsgehölzen eine mittlere Bedeutung zukommt.
Tiere und biologische Vielfalt
Der Planungsraum übernimmt für die Tierwelt insgesamt eine hohe Bedeutung ein. Er weist für die Avifauna und Tagfalter eine lokale Bedeutung auf und für die Fledermäuse und Reptilien eine hohe lokale Bedeutung
Boden und Wasser
Beschreibung der Geologie, natürlichen Funktion, Archivfunktion, Empfindlichkeiten und Vorbelastungen. Daraus resultiert, dass der Planungsraum keine besondere Bedeutung aufweist. Lediglich im Norden wird der Boden mit einer hohen Bodenfunktionsbewertung eingestuft. Es kommen keine Oberflächengewässer vor und auch für das Grundwasser übernimmt das Plangebiet keine besonderen Funktionen.
Klima und Luft
Beschreibung und Bewertung der klimatischen Funktionen des Plangebietes, mit dem Ergebnis, dass dem Plangebiet insgesamt aufgrund der nächtlichen Kaltluftentstehungsfunktion sowie der Filterung der Schadstoffe eine hohe Bedeutung zukommt.
Landschaftsbild
Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes mit dem Resultat, dass es von mittlerer Bedeutung ist.
Schutzgut Mensch
Auf den Menschen haben sowohl wohnumfeldabhängige Faktoren wie die Wohn-, Erholungs- und Freizeitfunktionen sowie Aspekte des Immissionsschutzes als auch wirtschaftliche Funktionen wie z.B. die Land- und Forstwirtschaft Auswirkungen. Im Ergebnis weist das Plangebiet eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut Mensch auf.
Kultur- und Sachgüter
Beschreibung, dass Kultur- und Sachgüter im Plangebiet von geringer Bedeutung sind. Magerrasen und Gehölze sind als Teil der Kulturlandschaft anzusehen und das Freibad als Sachgut.
Fläche
Beim Schutzgut Fläche handelt sich weder um herausragende noch im regionalen Kontext besonders seltene Flächennutzungen.
naturschutzfachliche Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Maßnahmenbeschreibung;
Hinweis zum Thema Starkregen (Stellungnahme Regierungspräsidium, Dez. 41.2);
Die Unterlagen können während der Veröffentlichung eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann per E-Mail an bauleitplanung@herborn.de oder schriftlich bzw. zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung der Stadt Herborn, Turmstraße 14 - 16, 35745 Herborn abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die zum Bebauungsplan „Freibad Herborn“ abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanaufstellung erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Herborn personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.
Die Stadt Herborn hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.
Herborn, den 11.08.2026
Lukas Winkler
Bürgermeister