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Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „In der Weißgerberwiese“, Herborn

Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „In der Weißgerberwiese“, Herborn

Das Regierungspräsidium Gießen hat mit Verfügung vom 27.04.2016 die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Herborn für den Bereich "In der Weißgerberwiese", Kernstadt Herborn gemäß § 6 BauGB genehmigt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Südosten der Herborner Kernstadt, auf dem ehemaligen Reitplatzgelände. Er teilt das Flurstück 17 der Flur 14 im Süden, auf dem sich das Gebäude "Richterturm" außerhalb des Plangebietes befindet. Im Westen rahmt der "Walkmühlenweg" das Plangebiet ein, im Osten und Nordosten die "Dill". Nordwestlich befindet sich eine bestehende Bebauung mit dem Standort eines Altenpflegeheimes.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung können bei der Stadtverwaltung Stadt Herborn, Rathaus, Hauptstraße 39 (Eingang Turmstraße) Fachdienst 4.1, Stadtentwicklung und Umwelt, I. Stock, Zimmer 106 während der Dienststunden, montags bis donnerstags 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr sowie freitags 8.30 bis 12.30 Uhr von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Die Genehmigung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Es wird gemäß § 215 BauGB darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgang unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der o.g. Vorschriften begründen soll, ist darzulegen."

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Herborn, den 01. Juni 2016
Magistrat der Stadt Herborn
gez. Hans Benner
Bürgermeister