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Bekanntmachung des Beschluss über den Jahresabschluss

Bekanntmachung des Beschluss über den Jahresabschluss

2017 und die Entlastung des Magistrats der Stadt Herborn

Bekanntmachung des Beschlusses über den Jahresabschluss 2017 und die Entlastung des Magistrats der Stadt Herborn

Hiermit wird gemäß § 114 Abs. 2 der HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), der Beschluss der Stadtverordnetenver-sammlung über den Jahresabschluss 2017 und die Entlastung des Magistrats be-kanntgemacht. Der Beschluss vom 09. Februar 2023 lautet:

"Der von der Abteilung Revision des Lahn-Dill-Kreises (Rechnungsprüfungs-amt) geprüfte Jahresabschluss 2017 wird in der vorgelegten Form mit einer Bi-lanzsumme von 129.255.026,30 €, einem Jahresergebnis von – 4.277.349,51 € und einer Veränderung des Zahlungsmittelbestandes in Höhe von 5.782.770,76 € gem. § 114, Abs. 1 HGO beschlossen. Dem Magistrat wird gem. § 114, Abs. 1 HGO Entlastung erteilt.

Der Beschluss über den Jahresabschluss sowie die Entlastung des Magistrats sind der Aufsichtsbehörde gem. § 114, Abs. 2 HGO unverzüglich vorzulegen.

Der Jahresabschluss ist gem. § 114, Abs. 2 HGO an sieben Tagen öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist öffentlich bekannt zu machen."

Der Jahresabschluss mit Anlagen sowie der Rechenschaftsbericht liegen in der Zeit vom 06. März 2023 bis einschließlich 14. März 2023 im Rathaus der Stadt Herborn, Zimmer 304 während der Dienstzeiten öffentlich aus.

Herborn, den 28. Februar 2023                              

Der Magistrat

gez. Katja Gronau
Bürgermeisterin