Gewässerschutz in Herborn gemeinsam stärken

Gewässerschutz in Herborn gemeinsam stärken

  • Kategorien: 2026

    Wichtige Tipps für Grundstückseigentümer und Anlieger

    Die Dill, ihre Zuflüsse und Bäche sind mehr als nur schöne Naturkulissen – sie sind Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen, Erholungsquelle für uns und ein wichtiger Naturraum der Stadt Herborn. Viele Menschen genießen das beruhigende Plätschern und die Nähe zur Natur. Doch diese bringt auch Verantwortung mit sich – insbesondere für Bürgerinnen und Bürger, deren Grundstücke an einem Gewässer liegen.

    Der nachhaltige Umgang mit Gewässern ist entscheidend für ihren Schutz und für den Erhalt unserer natürlichen Umgebung. Mit einfachen Maßnahmen lassen sich Überschwemmungen, Umweltschäden und sogar rechtliche Schwierigkeiten vermeiden. Wer sich für den Gewässerschutz einsetzt, kann nachhaltig die Wohn- und Lebensqualität in unserer Stadt verbessern – für sich selbst und die gesamte Gemeinschaft. 

    Die Stadtverwaltung Herborn gibt praktische Hinweise für einen verantwortungsvollen Umgang mit Gewässern:

    • Komposthaufen, Holz oder Strohballen dürfen nicht in unmittelbarer Nähe zum Gewässer gelagert werden. Empfohlene Abstände betragen mindestens 5 Meter innerhalb der Ortslage und 10 Meter außerhalb. So wird verhindert, dass Materialien bei Hochwasser weggeschwemmt werden und Brückendurchlässe blockieren. Müll und Grünschnitt gehören ebenfalls nicht ans Gewässer. Chemikalien, Farben und Schadstoffe dürfen nicht ins Gewässer gelangen.

    • Heimische Bäume und Sträucher sind zwischen Oktober und Februar fachgerecht zu pflegen. Im Zeitraum von März bis September ist Gehölzpflege tabu, um die Brutzeiten von Vögeln und Tieren nicht zu beeinträchtigen.

    • Maßnahmen, wie Zäune oder Hütten, benötigen eine Genehmigung und müssen einen Mindestabstand von 5 Metern innerhalb der Ortslage und 10 Metern im Außenbereich zum Gewässer einhalten. Der Wasserabfluss sowie der Zugang für Behörden müssen gewährleistet bleiben.

    • Die Entnahme von Wasser erfolgt im Rahmen des Anliegergebrauchs ausschließlich mit einfachen Geräten wie Gießkanne oder Eimer. Der Einsatz von Pumpen ist nur zulässig, sofern das Gewässer nicht geschädigt wird und die Nachbarschaft nicht beeinträchtigt ist. In Zeiten von Niedrigwasser können Einschränkungen gelten.

    • Für den Uferbereich werden heimische Gehölze empfohlen. Beton, Mauern oder Treppen sind zu vermeiden, da sie das ökologische Gleichgewicht stören und den Wasserabfluss beeinträchtigen könnten.

    • Zulässige Pflanzenschutzmittel und Dünger sind ausschließlich mit einem Abstand von mindestens 5 bis 10 Metern zum Gewässer zu verwenden. Chemikalien dürfen nicht direkt am Ufer angewendet werden.

    • Verstöße gegen die genannten Vorschriften können zu Bußgeldern führen. Für bauliche Maßnahmen oder Wasserentnahme sind jeweils die erforderlichen Zulassungen einzuholen.

    Gemeinsam können alle die Schönheit und Sicherheit heimischer Gewässer erhalten. Informieren Sie sich vor Bauvorhaben, bei Fragen zur Pflege und Nutzung oder bei Unsicherheiten rund um  Gewässer steht die Untere Wasserbehörde des Lahn-Dill-Kreises beratend zur Seite – telefonisch unter 06441-407-2250 oder per E-Mail unter umwelt@lahn-dill-kreis.de.

    Für weitere Information besuchen Sie auch die Webseite des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat unter:  https://landwirtschaft.hessen.de/wasser