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Die wichtigsten politischen Organe der Stadt Herborn einfach erklärt
Die Stadt Herborn regelt ihre politische Arbeit nach der sogenannten Magistratsverfassung, sie bildet das gesetzliche Grundgerüst, nach dem Städte in Hessen verwaltet werden. Dabei sind Aufgaben und Verantwortung nach dem Prinzip der Gewaltenteilung auf mehrere Organe aufgeteilt. Dadurch entsteht ein ausgewogenes Zusammenspiel aus Kontrolle, Entscheidung und Verwaltung – stets mit dem Ziel, das Leben in Herborn gemeinsam und bürgernah zu gestalten.
Die wichtigsten Organe sind die Stadtverordnetenversammlung, der Magistrat und die Ortsbeiräte. So können viele verschiedene Stimmen und Interessen gehört und berücksichtigt werden.
Die Stadtverordnetenversammlung: Das „Parlament“ der Stadt
Die Stadtverordnetenversammlung ist das höchste politische Gremium in Herborn. Die 37 Mitglieder, die Stadtverordneten, werden von den Bürgerinnen und Bürgern bei der Kommunalwahl direkt gewählt. Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten der Stadt, gibt die Richtung für die Stadtentwicklung vor, legt den Haushalt fest und erlässt Satzungen, also die Grundregeln der Stadt. Außerdem kontrolliert sie die Verwaltung. An ihrer Spitze steht der Stadtverordnetenvorsteher, der aus der Mitte der Versammlung gewählt wird. Unterstützt wird diese Person von fünf Stellvertretern.
Zur Vorbereitung und Beratung der Beschlüsse gibt es Ausschüsse, deren Anzahl und Aufgaben von der Versammlung festgelegt werden. In Herborn bestehen aktuell drei Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss, Ausschuss für Bauen, Verkehr, Wirtschafts- und Stadtentwicklung sowie Ausschuss für Klima, Umwelt, Soziales und Gesundheit, jeweils mit zehn Mitgliedern.
Jedoch kann nicht für jede der vielen Entscheidungen, die täglich im Rathaus erforderlich sind, eine Sitzung der Stadtverordneten einberufen werden. Bestimmte Aufgaben, vor allem die Geschäfte der laufenden Verwaltung, sind deshalb kraft Gesetz oder durch Beschluss auf den Bürgermeister oder den Magistrat übertragen.
Der Magistrat: Das Kollegialorgan für die Verwaltung
Der Magistrat ist das zentrale Verwaltungsorgan von Herborn. Er führt die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung aus und ist für die sogenannten „laufenden Geschäfte“ zuständig: Alles, was zum alltäglichen Funktionieren der Verwaltung gehört – zum Beispiel Bauanträge bearbeiten, Umsetzung von Satzungen prüfen oder organisatorische Abläufe steuern. Der Magistrat besteht aus dem hauptamtlichen Bürgermeister sowie zehn ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträten.
Ihm gehören für die Legislaturperiode 2026-2031 an: von der CDU vier Magistratsmitglieder Sigrid Trocha, Jan Michael Kegel, Sven Decker, Sebastian Windorf, von der SPD Erster Stadtrat Günther Reeh und Thomas Herrmann, von den Grünen Gülcan Kaynak und Ulrich Reihl sowie für die FWG Kerstin Ziegler und Bruce Jensen für BfM/FDP. Durch eine gemeinsame Liste der Fraktionen wurden die Mehrheits-verhältnisse in der Stadtverordnetenversammlung auf den Magistrat übertragen. Diese Zusammensetzung sichert, dass verschiedene Sichtweisen in die Verwaltung einfließen.
Der Bürgermeister führt den Magistrat und repräsentiert Herborn nach außen, sein Stellvertreter ist der Erste Stadtrat Günther Reeh (SPD). Entscheidungen werden im Magistrat gemeinsam beraten und meist kollektiv vertreten.
Die Ortsbeiräte: Die Stimme der Stadtteile
Herborn besteht aus mehreren Stadtteilen, jeder Ort hat einen eigenen Ortsbeirat. Die Ortsbeiräte vertreten die Interessen der Menschen in ihren Stadtteilen und bringen Anregungen und Wünsche in die politischen Beratungen ein. Sie werden von den Bürgerinnen und Bürgern der jeweiligen Stadtteile direkt gewählt und arbeiten ehrenamtlich. Der Ortsvorsteher oder die Ortsvorsteherin übernimmt im Ortsbeirat den Vorsitz.
Die Aufgaben der Ortsbeiräte sind bürgernah: Sie beraten über Vorhaben, die ihren Stadtteil betreffen, machen Vorschläge – zum Beispiel zu neuen Straßennamen oder zur Gestaltung von öffentlichen Räumen – und werden zu wichtigen Entscheidungen angehört, zum Beispiel beim städtischen Haushalt.
Zusammenspiel der Organe: So funktioniert die Stadtpolitik in Herborn
Alle drei Organe arbeiten eng zusammen: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt und kontrolliert, der Magistrat setzt um und steuert die Verwaltung, die Ortsbeiräte garantieren die Berücksichtigung der spezifischen Anliegen der Stadtteile. Dieses System stellt sicher, dass Politik und Verwaltung transparent und ausgewogen an den Bedürfnissen der Bürger ausgerichtet sind. Öffentliche Sitzungen und das Bürgerinformationssystem ermöglichen es den Einwohnerinnen und Einwohnern, die Arbeit der Organe nachzuvollziehen und sich einzubringen. Aktuelle und ausführliche Informationen rund um die politischen Organe sowie Beteiligungsmöglichkeiten sind auf www.herborn.de verfügbar.
Bild zeigt den Magistrat der Legislaturperiode 2026-2031: v.l. Stadtverordnetenvorsteher J. Michael Müller(gehört nicht dem Magistrat an), Bruce Jensen (BfM/FDP), Thomas Herrmann (SPD), Ulrich Reihl (Grüne), Jan Michael Kegel (CDU), Sigrid Trocha (CDU), Sven Decker (CDU), Gülcan Kaynak (Grüne), Sebastian Windorf (CDU), Kerstin Ziegler (FWG), Erster Stadtrat Günther Reeh (SPD) und Bürgermeister Lukas Winkler (CDU).