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Beteiligungsbericht 2021 der Stadt Herborn

Beteiligungsbericht 2021 der Stadt Herborn

Die Stadtverordnetenversammlung hat den Beteiligungsbericht 2021 für das Wirtschaftsjahr 2020 am 04. November 2021 erörtert.

Nach den Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung (§ 123a) hat die Stadt zur Information der Stadtverordnetenversammlung und der Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen. In dem Bericht sind alle Unternehmen aufzuführen, bei denen die Stadt mindestens über den fünften Teil der Anteile verfügt.

Der Beteilungsbericht ist in der Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung zu erörtern. Die Stadt hat die Einwohner über das Vorliegen des Beteiligungsberichtes in geeigneter Form zu unterrichten. Die Einwohner sind berechtigt, den Beteiligungsbericht einzusehen.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herborn hat den Beteiligungsbericht 2021 für das Wirtschaftsjahr 2020 in ihrer Sitzung am 04. November 2021 erörtert. Er liegt in der Zeit vom 15. November 2021 bis einschließlich 23. November 2021 im Rathaus der Stadt Herborn, Hauptstraße 39, 35745 Herborn, Zimmer 304, während der Dienststunden öffentlich aus.

Weiterhin kann der Beteiligungsbericht jederzeit auf der Homepage der Stadt Herborn im Bereich Rathaus & Politik/Stadtverwaltung/Beteiligungen eingesehen werden.

Herborn, 09. November 2021

Der Magistrat
gez. Katja Gronau
Bürgermeisterin