Wenn Sie als Person Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich vorher bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Die zuständige Behörde registriert die Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter einer Registriernummer im Fischereiregister.
Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde als Person registrieren.
Vor der ersten Aalfischerei
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR)