Um wiederkehrende Straßenbeiträge erheben zu können, ist jeweils für das betroffene Abrechnungsgebiet über einen festgelegten Abrechnungszeitraum ein Beitragssatz pro Jahr und pro m² Veranlagungsfläche festzulegen. Dieser Beitragssatz entsteht, in dem die voraussichtlichen umlagefähigen Kosten für die grundhafte Erneuerung der Straßen im jeweiligen Abrechnungsgebiet auf die gesamte, ermittelte Veranlagungsfläche des jeweiligen Abrechnungsgebietes verteilt werden.
Die von den wiederkehrenden Straßenbeiträgen betroffen Straßen werden im Rahmen eines Straßenbauprogrammes festgelegt.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 05.12.2019 die Beitragssatzung für die Jahre 2019-2021 wie folgt beschlossen:
Abrechnungsgebiet 02 – Burg:
Abrechnungszeitraum: 2 Jahre (2019-2020)
jährlich 0,88 €/m² Veranlagungsfläche
Abrechnungsgebiet 03 – Burg Nord-Ost:
Abrechnungszeitraum: 1 Jahr (2019)
jährlich 0,61 €/m² Veranlagungsfläche
Abrechnungsgebiet 05 – Herborn Kernstadt:
Abrechnungszeitraum: 3 Jahre (2019-2021)
jährlich 0,12 €/m² Veranlagungsfläche
Abrechnungsgebiet 09 – Herbornseelbach:
Abrechnungszeitraum: 3 Jahre (2019-2021)
jährlich 0,31 €/m² Veranlagungsfläche
Abrechnungsgebiet 13 – Merkenbach:
Abrechnungszeitraum: 2 Jahre (2019-2020)
jährlich 0,32 €/m² Veranlagungsfläche
Abrechnungsgebiet 15 – Uckersdorf:
Abrechnungszeitraum: 2 Jahre (2019-2020)
jährlich 0,04 €/m² Veranlagungsfläche