Um wiederkehrende Straßenbeiträge erheben zu können, ist jeweils für das betroffene Abrechnungsgebiet über einen festgelegten Abrechnungszeitraum ein Beitragssatz pro Jahr und pro m² Veranlagungsfläche festzulegen. Dieser Beitragssatz entsteht, in dem die voraussichtlichen umlagefähigen Kosten für die grundhafte Erneuerung der Straßen im jeweiligen Abrechnungsgebiet auf die gesamte, ermittelte Veranlagungsfläche des jeweiligen Abrechnungsgebietes verteilt werden.
Die von den wiederkehrenden Straßenbeiträgen betroffen Straßen werden im Rahmen eines Straßenbauprogrammes festgelegt.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 03.11.2022 die Beitragssatzung für die Jahre 2022-2024 wie folgt beschlossen:
Abrechnungsgebiet 05 - Herborn Kernstadt:
Abrechnungszeitzaum: 2 Jahre (2022-2023)
jährlich 0,12 €/m2 Veranlagungsfläche
Abrechnungsgebiet 09 - Herborn-Seelbach:
Abrechnungszeitraum: 3 Jahre (2022-2024)
jährlich 0,20 €/m2 Veranlagungsfläche
Abrechnungsgebiet 13 - Merkenbach
Abrechnungszeitraum: 3 Jahre (2022-2024)
jährlich 0,22 €/m2 Veranlagungsfläche
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 04.03.2021 die Beitragssatzung für die Jahre 2021-2023 wie folgt beschlossen:
Abrechnungsgebiet 03 - Burg Nord-Ost
Abrechnungszeitraum: 2 Jahre (2021-2022)
jährlich 0,44 €/m² Veranlagungsfläche
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 05.12.2019 die Beitragssatzung für die Jahre 2019-2021 wie folgt beschlossen:
Abrechnungsgebiet 02 – Burg:
Abrechnungszeitraum: 2 Jahre (2019-2020)
jährlich 0,88 €/m² Veranlagungsfläche
Abrechnungsgebiet 03 – Burg Nord-Ost:
Abrechnungszeitraum: 1 Jahr (2019)
jährlich 0,61 €/m² Veranlagungsfläche
Abrechnungsgebiet 05 – Herborn Kernstadt:
Abrechnungszeitraum: 3 Jahre (2019-2021)
jährlich 0,12 €/m² Veranlagungsfläche
Abrechnungsgebiet 09 – Herbornseelbach:
Abrechnungszeitraum: 3 Jahre (2019-2021)
jährlich 0,31 €/m² Veranlagungsfläche
Abrechnungsgebiet 13 – Merkenbach:
Abrechnungszeitraum: 2 Jahre (2019-2020)
jährlich 0,32 €/m² Veranlagungsfläche
Abrechnungsgebiet 15 – Uckersdorf:
Abrechnungszeitraum: 2 Jahre (2019-2020)
jährlich 0,04 €/m² Veranlagungsfläche
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