Bevor Sie forstliches Vermehrungsgut (Saatgut, Pflanzenteile oder Pflanzgut) in Verkehr bringen können, muss das Ausgangsmaterial zu dessen Erzeugung zugelassen werden. Dies können Erntebestände, Samenplantagen, mehrere Bäume als Familieneltern, Klone oder Klonmischungen sein (Zulassungseinheit).
Das forstliche Vermehrungsgut wird dabei in verschiedene Kategorien eingeteilt:
Um eine Zulassung zu beantragen, stehen Ihnen zwei Wege zur Verfügung:
Wenn Sie forstliches Vermehrungsgut wie Saatgut in Verkehr bringen möchten, müssen Sie vorher das Ausgangsmaterial zu dessen Erzeugung, bspw. Erntebestände, zulassen.
Die Zulassung von Ausgangsmaterial zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut können Sie online oder schriftlich beantragen. Wenn Sie als Waldbesitzende oder Betreuende von Waldeigentum die Zulassung online beantragen wollen:
Wenn Sie als Waldbesitzende oder Betreuende von Waldeigentum die Zulassung schriftlich beantragen wollen:
Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Kassel.
Regierungspräsidien Kassel, Gießen und Darmstadt
Sie müssen Waldbesitzende oder Betreuende von Waldeigentum sein.
Die Kosten gelten je Zulassungseinheit.
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-UmwMinVwKostOHE2009V14Anlage/part/X
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Zeitpunkt der Antragstellung variieren, so ist z.B. bei Laubholzbeständen eine Begutachtung der Vitalität nur bei vorhandenem Laub möglich. Weitere Faktoren sind die Größe und Lage der Bestände und damit der Zeitaufwand für die Landesstellen.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Informationen über das Forstvermehrungsgutgesetz - Regierungspräsidium Kassel
Informationen über das Forstvermehrungsgutgesetz - Regierungspräsidium Gießen
Informationen über das Forstvermehrungsgutgesetz - Regierungspräsidium Darmstadt
Weitergehende Informationen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Auf dieser Webseite werden die Aufgaben der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung in Bezug zu forstlichem Vermehrungsgut erklärt. Es sind weitere Informationen wie bspw. zum Registrieren von Saatgutprüfstellen verfügbar.
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 53.1 - Forsten und Naturschutz I (Forsten, Eingriffs- und Ausgleichsregelung, Umweltfolgenabschätzung)
Georg-Friedrich-Händel-Straße 3
35578 Wetzlar
Tel.: +49 641 303-0
(Zentrale)
Fax: +49 641 303-2197
E-Mail:
pressestelle@rpgi.hessen.de
Webseite:
https://rp-giessen.hessen.de
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr