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Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.
Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.
Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Kfz-Zulassungsbehörde
bei Vertretung durch einen Dritten:
bei Änderungen am Fahrzeug:
Es gibt keine Frist.
Die Bearbeitung in der Regel sofort.
§ 6 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
§ 3 Absatz 4 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
§ 3 Absatz 1 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Gebührennummer 221 Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Gesetz über die Entrichtung rückständiger Kosten und Säumniszuschläge bei der Kraftfahrzeugzulassung
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Adresse:
Lahn-Dill-Kreis - 15.5 Kfz-Zulassungsstelle
Postfach 1940
35529 Wetzlar
Tel.: 06441 4072547
E-Mail:
kfz-zulassung@lahn-dill-kreis.de
Webseite:
www.lahn-dill-kreis.de
Kfz-Zulassung Wetzlar:
Montag - Freitag
07:30 - 12:00 Uhr
Montag
13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag
13:30 - 17:00 Uhr
Kfz-Zulassung Herborn-Burg:
Montag - Freitag
07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag
13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag
13:30 - 17:00 Uhr