Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"
Zu dieser Dienstleistung besteht HIER die Möglichkeit Online einen Termin im Rathaus zu vereinbaren.
Für den Kirchenaustritt in Herborn müssen Sie hier gemeldet sein, mitzubringen sind gültige Ausweispapiere.
Die Kosten betragen 30,-- €.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an
Frau Krimmel 02772/708272
Frau Thielmann 02772/708241
oder an die Fachdienstleitung Frau Nill-Schütz 02772/708240
Adresse:
Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten
Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400
E-Mail:
info@herborn.de
Webseite:
https://www.herborn.de
Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag:
13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag:
13:00 - 18:00 Uhr
Montag:
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.
Tel.: 02772 708-272
Fax: 02772 708-9272
Webseite:
https://www.herborn.de
Tel.: 02772 708-241
Fax: 02772 708-9241
E-Mail:
d.thielmann@herborn.de
Fax: 02772 708-9240
Tel.: 02772 708-240
Webseite:
https://www.herborn.de