Die Bauherrschaft muss der unteren Bauaufsichtsbehörde die Fertigstellung des Rohbaus, die abschließende Fertigstellung und ggf. die Nutzungsaufnahme vor Fertigstellung mitteilen.
Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde den Fortschritt Ihres Bauvorhabens mitteilen?
Sie füllen den/die Vordrucke digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.
Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.
Es gibt keine Voraussetzungen.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es gibt keine feste Bearbeitungsdauer, die Meldung ist lediglich abzugeben.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Antrag auf eine Baugenehmigung stellen
Verwaltungsportal Hessen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Referat für Baurecht
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)