Das Handelsregister gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsver-hältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Gesell-schaften für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Register stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsverkehr ein Unternehmen zu vertreten.
Das Handelsregister ist öffentlich und für jedermann einsehbar. Durch eine Einsicht in das Register lässt sich z. B. feststellen, wer für eine Gesellschaft handeln darf oder was Gegenstand eines Unternehmens ist.
Zur Einsichtnahme in das Handelsregister steht Ihnen im Internet das gemeinsame Registerportal der Länder zur Verfügung. Sie haben dort die Möglichkeit, unter Eingabe von Schlagwörtern gezielt nach registrierten Unternehmen zu suchen, detaillierte Informationen abzurufen und den Registerinhalt zudem als PDF-Dokument zu erhalten.
Darüber hinaus können Sie das Handelsregister auch weiterhin während der Geschäftszeiten im zuständigen Registergericht einsehen und dort bei Bedarf eine beglaubigte Abschrift erhalten (gebührenpflichtig).
Handelsregisterinformationen können zu Informationszwecken vor Ort beim zuständigen Registergericht oder kostenfrei online im Registerportal der Länder eingeholt werden.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Die Auskunft aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder erhalten Sie unmittelbar.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hessisches Ministerium der Justiz
Hessisches Ministerium der Justiz
Adresse:
Hessisches Ministerium der Justiz - Anschriften und Kontaktdaten der Handels- und Genossenschaftsregister in Hessen finden Sie hier
Luisenstraße 13
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel.: +49 611 32-0
Adresse:
Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis
Webseite:
Orts- und Gerichtsverzeichnis