Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung. Diese wird gezahlt, wenn die Pflege selbst sichergestellt wird – zum Beispiel, wenn sie durch Angehörige erfolgt.
Das Pflegegeld wird nicht direkt an die Pflegeperson gezahlt, sondern an die Pflegebedürftige oder den Pflegebedürftigen. Sie oder er kann das Geld als finanzielle Anerkennung an pflegende Angehörige weitergeben. Die Höhe des Pflegegeldes ist vom Pflegegrad einer Person abhängig und wird erst ab Pflegegrad 2 gewährt.
Als pflegebedürftige Person können Sie über die Verwendung des Pflegegeldes grundsätzlich frei verfügen und geben das Pflegegeld regelmäßig an die sie versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter. Um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von ambulanten Pflegesachleistungen (Hilfe von Pflegediensten) zu kombinieren.
Wer Pflegegeld bekommt, muss sich regelmäßig – je nach Pflegegrad alle 3 bis 6 Monate – von einem zugelassenen Pflegedienst oder einer anderen anerkannten Beratungsstelle zu Hause beraten lassen. Damit soll die Qualität der häuslichen Pflege sichergestellt werden.
Pflegebedürftige, die von Angehörigen gepflegt werden oder ihre Pflege privat organisieren, erhalten Pflegegeld.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.
Keine
Adresse:
Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)
Webseite:
https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenkassenliste.pdf