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Baubeginnsanzeige

Leistungsbeschreibung

Die Bauherrschaft hat den Ausführungsbeginn genehmigungsbedürftiger Vorhaben mindestens eine Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde schriftlich mitzuteilen (Baubeginnsanzeige).

Schließt das Vorhaben

  • Feuerungsanlagen,
  • Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung,
  • verbrennungsmotorisch betriebene Wärmepumpen und
  • feuerbeheizte Sorptionswärmepumpen

einschließlich Anlagen zur Abführung von Abgasen ein, ist die Baubeginnsanzeige auch dem Sachverständigen für Energieerzeugungsanlagen mitzuteilen.

Keiner Anzeige bedarf es, wenn Ihr Bauvorhaben baugenehmigungsfrei ist.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an

  • die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte) bzw.
  • den Sachverständigen für Energieerzeugungsanlagen; dies ist der örtlich zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Baubeginnsanzeige (siehe Anträge/Formulare)

Mit der Baubeginnsanzeige sind, soweit noch nicht geschehen, die Bescheinigungen nach § 68 HBO vorzulegen und die mit der Bauleitung beauftragte Person zu benennen.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Baubeginn muss mindestens eine Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
 

Fachlich freigegeben am

19.11.2013
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Zuständige Stellen und Formulare

» Detailansicht

Adresse:

Lahn-Dill-Kreis - 23.2 Bautechnik

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

Postfach 1940
Karl-Kellner-Ring 51
35529 Wetzlar

Tel.: 06441 407-1717
Fax: 06441 407-1065

E-Mail: bauen-wohnen@lahn-dill-kreis.de

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr

Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr

Freitag
07:30 - 12:30 Uhr

Ansprechpartner:
115 - Die Behördennummer

Tel.: 115
Website: zur Website

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 08:00 Uhr
(nur mit Termin)
Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr