Die Versorgung mit Strom und Gas ist an vielfältige rechtliche und technische Anforderungen geknüpft. Dadurch kann es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Energieversorgern und Kunden kommen. Um Ihnen einen aufwändigen und teuren Rechtsstreit zu ersparen, schaltet sich die Schlichtungsstelle Energie auf Antrag als Vermittler ein.
TIPP: Oftmals lassen sich Unstimmigkeiten bereits im direkten Kontakt mit dem Energieversorger regeln, wenden Sie sich daher zunächst an das Versorgungsunternehmen, bevor Sie einen Schlichtungsantrag stellen.
Verbraucherbeschwerde beim Energieversorger einreichen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
TIPP: Treffen Sie genaue Angaben zu Ihrem Anliegen und zum Grund Ihrer Beschwerde, der Streitgegenstand lässt sich so leichter beurteilen.
Ist das Schlichtungsverfahren zulässig, fordert die Ombudsperson Ihren Energieversorger zur Stellungnahme auf und ermittelt den Sachverhalt. Sie und das Versorgungsunternehmen erhalten einen schriftlichen Lösungsvorschlag.
HINWEIS: Die Empfehlung der Ombudsperson ist rechtlich nicht bindend.
Bitte wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie e. V..
Die Streitigkeit darf nicht anderweitig anhängig (zum Beispiel vor Gericht) oder bereits abschließend behandelt worden sein.
Das Schlichtungsverfahren ist für Sie grundsätzlich kostenlos. Jedoch wird ein gesetzlich vorgeschriebenes Entgelt verlangt, sollte die Schlichtungsstelle offensichtlich missbräuchlich angerufen werden.
Schlichtungsantrag
(Schlichtungsstelle Energie)
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung