Viele Kommunen verfügen über Kleingärtnerorganisationen bzw. Kleingartenvereine. Diese bieten sogenannte Kleingärten an, die in einer Anlage zusammengefasst sind. Dort ist eine nichterwerbsmäßige, gärtnerische Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf möglich, ebenso wie Erholung.
Die Kleingartenanlage verfügt in der Regel auch über gemeinschaftliche Einrichtungen wie beispielsweise Vereinshäuser, Wege und Spielplätze.
Keine Kleingärten sind Eigentümer-, Arbeitnehmer- und Wohnungsgärten oder Grabland.
Kleingärten dienen der Erholung und dem Anbau von Gartenerzeugnissen für den Eigenbedarf.