Die Familienpflegezeit ermöglicht es Ihnen, die Pflege nahestehender Angehöriger besser mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zu vereinbaren. Im Einvernehmen mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin können Sie Ihre Arbeitszeit maximal 2 Jahre lang auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Während der Pflegephase erhalten Sie einen Lohnvorschuss, den Sie später ausgleichen:
Hinweis: Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Kündigungsschutz
Während der Familienpflegezeit und der Nachpflegephase darf Ihnen nicht gekündigt werden. Eine Kündigung ist nur in besonderen Ausnahmen und mit Bestätigung der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörde möglich.
Mehr zum Thema finden Sie unter dem folgenden Link.
Familienpflegezeit
(Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben)
Fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin, ob im Unternehmen die Möglichkeit einer Familienpflegezeit besteht. Ist dies der Fall, besprechen Sie zunächst die Rahmenbedingungen wie
Besteht Einverständnis über den Rahmen der Familienpflegezeit, treffen Sie eine schriftliche Vereinbarung über die Familienpflegezeit. Einen Vordruck erhalten Sie im Internet: www.familien-pflege-zeit.de
Ihre(n) Arbeitgeber / Arbeitgeberin
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Familienpflegezeit ist eine individuelle, schriftliche Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber / Ihrer Arbeitgeberin.
Hinweis: Während eines Ausbildungs- oder befristeten Beschäftigungsverhältnisses kann die Familienpflegezeit wegen des anschließenden Gehaltsausgleichs höchstens halb so lang wie die gesamte Anstellungsdauer sein.
Formulare und Merkblätter
(Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben)
Arbeitgeber-Förderung durch zinsloses Darlehen
Als Arbeitgeber können Sie Lohnvorschüsse, die Sie Beschäftigten während der Pflegephase zahlen, mit einem zinslosen Darlehen der KfW Bankengruppe refinanzieren. Den Antrag nimmt das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben entgegen.
Rechtssicherheit über den Ausgleich des vorgeschossenen Entgelts bieten Ihnen die gesetzlichen Ausfallgarantien und die private Familienpflegezeitversicherung.