Der Beschlag von Hufen und Klauen ist in der Bundesrepublik Deutschland eine Tätigkeit, die eine staatliche Anerkennung als geprüfte Hufbeschlagschmiedin oder Hufbeschlagschmied erfordert. Damit werden auch die Belange des Tierschutzes beachtet.
Die Qualität der Arbeit der Hufschmiede hat einen unmittelbaren Einfluss auf die Gesunderhaltung von Huf- und Klauentieren.
Im engeren Sinne handelt es sich um eine Weiterbildung zur Hufbeschlagschmiedin oder zum Hufbeschlagschmied. Voraussetzung für die Weiterbildung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.
Für die Gleichstellung von im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen und die staatliche Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen nehmen Sie bitte direkt mit dem Regierungspräsidium Gießen (veterinaer@rpgi.hessen.de) Kontakt auf.
Wenn Sie als Hufbeschlagschmiedin oder Hufbeschlagschmied tätig werden wollen, dann benötigen Sie die staatliche Anerkennung.
Näheres erfahren Sie hier.
Zuständig ist das Regierungspräsidium Gießen.
Die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmiedin oder Hufbeschlagschmied wird Ihnen erteilt, wenn Sie folgende Vorrausetzungen erfüllen:
Die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmiedin oder Hufbeschlagschmied wird Ihnen erteilt, wenn Ihnen ein Prüfungszeugnis außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt wurde und Sie die staatliche Anerkennung beantragen.
Bei einer in Deutschland absolvierten Weiterbildung:
Für Personen mit außerhalb Deutschlands erworbenen Prüfungszeugnissen:
Zusätzlich können weitere Kosten entstehen (zum Beispiel für Übersetzungen oder Beglaubigungen). Diese Kosten können je nach Antragsumfang variieren.
Die Kostenhöhe richtet sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (VwKostO-MUKLV) vom 8. Dezember 2009 auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungskostenverordnung (AllgVwKostO).
zuzüglich Versandkosten
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-UmwMinVwKostOHE2009V10Anlage/part/X
Die Aufnahme der Tätigkeit als Hufbeschlagschmiedin oder Hufbeschlagschmied darf erst nach Erhalt der Staatlichen Anerkennung erfolgen. Für die Antragstellung müssen Sie keine Fristen einhalten.
Die zuständige Behörde bestätigt der Antrag stellenden Person binnen eines Monats den Empfang der Unterlagen und teilt dabei mit, ob Unterlagen fehlen.
Spätestens drei Monate nach Einreichung der vollständigen Unterlagen muss eine Entscheidung über die Gleichstellung und die staatliche Anerkennung ergangen sein. Diese Frist kann in begründeten, besonders schwierig zu beurteilenden Fällen um einen Monat verlängert werden.
Bestehen Zweifel an der Echtheit der vorgelegten Bescheinigungen und Ausbildungsnachweise oder an den dadurch verliehenen Rechten, kann die zuständige Behörde oder Stelle des Herkunftslandes die Echtheit oder die dadurch verliehenen Rechte überprüfen; der Fristablauf ist so lange gehemmt.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne die vorgeschriebene staatliche Anerkennung den Huf- und Klauenbeschlag als Hufbeschlagschmiedin oder Hufbeschlagschmied oder die fachbezogene Ausbildung an Hufbeschlagschulen als Hufbeschlaglehrschmiedin oder Hufbeschlaglehrschmied ausübt, handelt ordnungswidrig.
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU)
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU)
Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Schanzenfeldstraße 8
35578 Wetzlar
Tel.: 0641 303-0
Fax: 0641 303-5430
E-Mail:
veterinaer@rpgi.hessen.de
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Schanzenfeldstraße 8
35578 Wetzlar
Tel.: 0641 303-0
Fax: 0641 303-5430
E-Mail:
veterinaer@rpgi.hessen.de
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
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