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Sie möchten als Steuerberater oder -beraterin tätig werden? Ihre berufliche Qualifikation vorausgesetzt, ist der erste Schritt dazu die Steuerberaterprüfung vor einem Prüfungsausschuss bei der obersten Finanzbehörde des Bundeslandes, in dem Sie derzeit vorwiegend arbeiten oder wohnen (falls Sie nicht berufstätig sind).
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch von der Prüfung befreit werden; siehe dazu "Befreiung von der Steuerberaterprüfung beantragen" (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Verbindliche Auskunft
Sollten Sie unsicher sein, ob Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung (gegebenenfalls für die Prüfungsbefreiung) erfüllen, erhalten Sie auf Antrag eine verbindliche Auskunft der zuständigen Steuerberaterkammer.
Prüfungen in Hessen
Die Steuerberaterprüfung wird in Hessen von einem Prüfungsausschuss des Hessischen Ministeriums der Finanzen abgenommen. Der schriftliche Teil der Prüfung findet jährlich Anfang Oktober statt. Bitte stellen Sie den Antrag auf Prüfungszulassung bis Ende April des jeweiligen Prüfungsjahres bei der Steuerberaterkammer Hessen.
Bei Nichtbestehen können Sie die Prüfung bis zu zweimal wiederholen.
Hinweis: Staatsangehörige aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz können statt der Steuerberatungsprüfung eine Eignungsprüfung absolvieren, wenn Sie einen Abschluss haben, der zur selbständigen Hilfeleistung in Steuersachen berechtigt; siehe dazu "Zulassung zur Eignungsprüfung für Hilfeleistungen in Steuersachen beantragen" (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Wenn Sie als Steuerberater/in arbeiten möchten, müssen Sie vorher die Steuerberaterprüfung bestehen. Zu dieser müssen Sie sich anmelden,
Bevor Sie die Prüfungszulassung beantragen, lesen Sie bitte aufmerksam das bereitstehende "Merkblatt zur Steuerberaterprüfung" (im Internetauftritt der Steuerberaterkammer Hessen unter Steuerberater → Steuerberaterprüfung)
Verbindliche Auskunft
(bei Zweifeln am Vorliegen einzelner Voraussetzungen für die Prüfungszulassung oder -befreiung)
Eine Auskunft darüber, ob Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberatungsprüfung oder die Befreiung erfüllen, beantragen Sie schriftlich bei der Steuerberaterkammer Hessen.
Antrag auf Prüfungszulassung / -befreiung
Den Antrag auf Zulassung zur oder Befreiung von der Steuerberaterprüfung stellen Sie schriftlich bei der Steuerberaterkammer Hessen. Bitte beachten Sie die Antragsfrist.
Tipp: Wenn Sie die Prüfung als Wirtschaftsprüfer beziehungsweise vereidigter Buchprüfer bestanden haben oder bereits für eine solche Tätigkeit bestellt sind, können Sie die Prüfung in verkürzter Form beantragen. Kreuzen Sie dazu das vorgesehene Feld im Antragsformular an.
Steuerberaterprüfung
Hinweis: Das Ergebnis wird Ihnen ausschließlich schriftlich mitgeteilt; bitte sehen Sie von telefonischen oder mündlichen Nachfragen ab.
Tipp: Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Steuerberaterkammer Hessen
Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Hessen (StBK Hessen).
Sie können in Hessen zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden, wenn Sie
Tipp: Erfüllen Sie die erforderlichen Berufspraxiszeiten bei der Antragstellung noch nicht, können Sie unter der Bedingung zur Prüfung zugelassen werden, dass Sie diese Zulassungsvoraussetzung bis zum Beginn der schriftlichen Prüfung erfüllt haben.
Weitere Informationen
„Merkblatt zur Steuerberaterprüfung" (im Internetauftritt der Steuerberaterkammer Hessen unter Steuerberater → Steuerberaterprüfung)
Prüfungsbefreiung
Bei entsprechender Qualifikation und langjähriger Berufserfahrung auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern spricht die Steuerberaterkammer eine Prüfungsbefreiung aus. Das trifft unter anderem zu für
Stellen Sie in diesem Fall bei der Steuerberaterkammer einen Antrag auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung.
Steuerberater → Steuerberaterprüfung
(Steuerberaterkammer Hessen)
Welche Unterlagen Sie darüber hinaus einreichen müssen, entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Antragsformular.
Bearbeitungsgebühr
Prüfungsgebühr
Hinweise:
Antrag auf Zulassung
Prüfungstermin
Die genauen Termine erfahren Sie im Portal der Steuerberaterkammer Hessen unter Steuerberater → Steuerberaterprüfung „Terminplan“
Steuerberaterprüfung
(Steuerberaterkammer Hessen)
§§ 35, 36, 37a Abs. 1 Steuerberatungsgesetz (StBerG) – Persönliche Voraussetzungen
§ 38 Steuerberatungsgesetz (StBerG ) - Voraussetzungen für die Befreiung von der Prüfung
§ 38a Steuerberatungsgesetz (StBerG) – Verbindliche Auskunft
§ 155 Abs. 3 und § 156 Steuerberatungsgesetz (StBerG) – Übergangsvorschriften
Sonstiges
Die Aufgaben früherer Steuerberaterprüfungen wurden bis 2015 im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Seit 2016 werden die Aufgabentexte von der hierfür zuständigen Finanzverwaltung nicht mehr veröffentlicht.
Bundessteuerblatt
(Bundesministerium der Finanzen)
Hessisches Ministerium der Finanzen