Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.
Sie können eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Mitführung des Flugbuches beantragen.
Sie können eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Mitführung des Flugbuches beantragen.
Zuständig sind die Regierungspräsidien
Stichhaltige Begründung des Antrages
Die Antragsfrist beginnt mit der bestandenen Theorieprüfung.
Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.
Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Darmstadt
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen