Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung grundsätzlich persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Die Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen Ehenamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.
Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.
Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Hinweise:
Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.
Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Die Bearbeitungsdauer des Antrags ist vom Einzelfall abhängig.
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"
Für Fragen wenden Sie sich bitte an:
Andrea Krimmel, Tel. 02772/708-272
Daniela Thielmann, Tel. 02772/708-241
oder die Fachdienstleitung Sybille Nill-Schütz, Tel. 02772/708-240
Für diese Dienstleistung haben Sie auch hier die Möglichkeit online einen Termin zu reservieren.
Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"
Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"
Das Gespräch zur Anmeldung zur Eheschließung dauert etwa 30 und 40 Minuten.
Die meisten Trauungen im Standesamt dauern zwischen 15 und 30 Minuten.
Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"
Romantisch, persönlich, unvergesslich - Genießen Sie Ihren schönsten Tag im Leben in Herborn
Das Rathaus im historischen Stadtkern ist eines der markantesten Fachwerkhäuser in der Region. Für Ihre Trauung bietet es Ihnen einen außergewöhnlichen und würdevollen Rahmen. Das Ja-Wort können sich Paar montags bis samstags (2x im Monat) geben.
Traunngen an Samstagen finden zwischen 10.00 Uhr und 13.00 Uhr statt.
Die Räumlichkeiten:
Im historischen Rathaus:
- Trauzimmer für kleinere Hochzeitsgesellschaften (max. 12 Personen)
- "Großen Saal" (52 Sitzplätze und weitere Stehplätze) (Nutzungsgebühr 50,-- €)
Im Schloss (an festgelegten Samstagen):
- Alstedtzimmer (max. 10 Personen) (Nutzungsgebühr 70,-- €)
- Kapelle (max. 40 Personen) (Nutzungsgebühr 90,-- €)
Die Trauräume sind barrierefrei zu erreichen. Im Neubau befindet sich ein Aufzug.
Wir möchten Ihre Trauung so persönlich wie möglich gestalten. Erzählen Sie uns, was wir in der Trauansprache erwähnen sollten. Gerne können eigene Bilder gezeigt und Musik abgespielt werden.
Ablauf der Trauung
o Begrüßung und kurze Trauansprache durch die Standesbeamtin/den Standesbeamten
o Trauzeremonie mit Ringwechsel (auf Wunsch)
o Verlesen und unterschreiben der Niederschrift
o Aushändigung der Eheurkunden
Dauer der Trauung: 15 bis 30 Minuten
+++ Sie haben die Möglichkeit hier online einen Termin zu reservieren. +++
Auf dem lebendigen Marktplatz mitten in der Altstadt ist ein Sektempfang eigenverantwortlich im Anschluss selbstverständlich möglich.
Häufig warten Freunde und Familie vor dem Standesamt auf das frisch vermählte Paar. Bitte weisen Sie Ihre Lieben darauf hin, dass das Werfen von Konfetti und Reis oder auch das Streuen von Herzen, Blütenblättern oder ähnlichem in und vor dem Rathaus nicht zulässig ist. Bei einem Verstoß gegen die Regelung, müssen wir Ihnen die Reinigung in Rechnung stellen. Vielleicht bieten Seifenblasen oder Luftballons dazu eine schöne Alternative.
Wir akzeptieren Terminvormerkungen für Trautermine auch über mehr als 6 Monate im Voraus, soweit dies möglich ist. Diese sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt einer späteren, gültigen Eheanmeldung. Termine reservieren wir ab September des Vorjahres.
Es ist nicht mehr notwendig für eine Trauung Trauzeugen zu benennen. Dennoch können Sie ein oder zwei Trauzeugen bei Ihrer standesamtlichen Hochzeit dabei haben, wenn Sie dies wünschen. Die Trauzeugen müssen sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Adresse:
Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten
Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400
E-Mail:
info@herborn.de
Webseite:
https://www.herborn.de
Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag:
13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag:
13:00 - 18:00 Uhr
Montag:
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.
Tel.: 02772 708-272
Fax: 02772 708-9272
Webseite:
https://www.herborn.de
Tel.: 02772 708-241
Fax: 02772 708-9241
E-Mail:
d.thielmann@herborn.de
Fax: 02772 708-9240
Tel.: 02772 708-240
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