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Heirat anmelden

Leistungsbeschreibung

Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung grundsätzlich persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Die Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen Ehenamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

Teaser

Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

  • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer Verlobten oder Ihrem Verlobten gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
  • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
  • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
     

Zuständige Stelle

Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

Voraussetzungen

  • Die Ehe kann erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.
  • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
  • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
  • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen: 
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde: 
    • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
  • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde: 
    • aktuelle Geburtsurkunde
  • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich: 
    • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
    • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
  • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist: 
    •  die Eheurkunde oder
    •  den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
    •  die Sterbeurkunde des früheren Partners
  • erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit: 
    •  alle Heiratsurkunden
    •  alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
    •  eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
  • wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich: 
    •  Geburtsurkunden der Kinder
  • bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich: 
    •  gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer mit Lichtbild versehener Identifikationsnachweis
    •  Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
    •  Erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    •  Geburtsurkunde
    •  ggf. Ehefähigkeitszeugnis
    •  Fremdsprachige Urkunden

Hinweise:

Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

  • weitere Unterlagen: 
    • Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer des Antrags ist vom Einzelfall abhängig.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Anträge / Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: ja, für Voranmeldung
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Fachlich freigegeben am

13.08.2024

Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"

Für Fragen wenden Sie sich bitte an:

Andrea Krimmel, Tel. 02772/708-272

Daniela Thielmann, Tel. 02772/708-241

oder die Fachdienstleitung Sybille Nill-Schütz, Tel. 02772/708-240

Für diese Dienstleistung haben Sie auch hier die Möglichkeit online einen Termin zu reservieren.

Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"

  • Die anfallenden Gebühren betragen für die Prüfung Ehevoraussetzungen 47,00 Euro. Wenn ausländisches Recht zu beachten ist, zusätzlich 23,50 Euro je ausländisches Recht.
  • 2 Eheurkunden für 18,00 €
  • Eheschließung in den Amtsräumen 47,00 €, außerhalb der Amtsräume 71,00 €, außerhalb der Öffnungszeiten 71,00 €, außerhalb der Amtsräume und Öffnungszeiten 105,00 €
  • Nutzung Großer Saal 50,00 €
  • Stammbuch ab 30,00 €
  • gg. weitere Gebühren

Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"

Das Gespräch zur Anmeldung zur Eheschließung dauert etwa 30 und 40 Minuten.

Die meisten Trauungen im Standesamt dauern zwischen 15 und 30 Minuten.

Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"

Romantisch, persönlich, unvergesslich - Genießen Sie Ihren schönsten Tag im Leben in Herborn

Das Rathaus im historischen Stadtkern ist eines der markantesten Fachwerkhäuser in der Region. Für Ihre Trauung bietet es Ihnen einen außergewöhnlichen und würdevollen Rahmen. Das Ja-Wort können sich Paar montags bis samstags (2x im Monat) geben.

Traunngen an Samstagen finden zwischen 10.00 Uhr und 13.00 Uhr statt.

Die Räumlichkeiten:

Im historischen Rathaus:

    - Trauzimmer für kleinere Hochzeitsgesellschaften (max. 12 Personen)

    - "Großen Saal" (52 Sitzplätze und weitere Stehplätze) (Nutzungsgebühr 50,-- €)

Im Schloss (an festgelegten Samstagen):

    -  Alstedtzimmer (max. 10 Personen) (Nutzungsgebühr 70,-- €)

    - Kapelle (max. 40 Personen) (Nutzungsgebühr 90,-- €)

Die Trauräume sind barrierefrei zu erreichen. Im Neubau befindet sich ein Aufzug.

Wir möchten Ihre Trauung so persönlich wie möglich gestalten. Erzählen Sie uns, was wir in der Trauansprache erwähnen sollten. Gerne können eigene Bilder gezeigt und Musik abgespielt werden.

Ablauf der Trauung
o    Begrüßung und kurze Trauansprache durch die Standesbeamtin/den Standesbeamten
o    Trauzeremonie mit Ringwechsel (auf Wunsch)
o    Verlesen und unterschreiben der Niederschrift
o    Aushändigung der Eheurkunden

Dauer der Trauung: 15 bis 30 Minuten

+++  Sie haben die Möglichkeit hier online einen Termin zu reservieren. +++

Auf dem lebendigen Marktplatz mitten in der Altstadt ist ein Sektempfang eigenverantwortlich im Anschluss selbstverständlich möglich. 

Häufig warten Freunde und Familie vor dem Standesamt auf das frisch vermählte Paar. Bitte weisen Sie Ihre Lieben darauf hin, dass das Werfen von Konfetti und Reis oder auch das Streuen von Herzen, Blütenblättern oder ähnlichem in und vor dem Rathaus nicht zulässig ist. Bei einem Verstoß gegen die Regelung, müssen wir Ihnen die Reinigung in Rechnung stellen. Vielleicht bieten Seifenblasen oder Luftballons dazu eine schöne Alternative.

Wir akzeptieren Terminvormerkungen für Trautermine auch über mehr als 6 Monate im Voraus, soweit dies möglich ist. Diese sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt einer späteren, gültigen Eheanmeldung. Termine reservieren wir ab September des Vorjahres.

Es ist nicht mehr notwendig für eine Trauung Trauzeugen zu benennen. Dennoch können Sie ein oder zwei Trauzeugen bei Ihrer standesamtlichen Hochzeit dabei haben, wenn Sie dies wünschen. Die Trauzeugen müssen sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

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Zuständige Stellen und Formulare

» Detailansicht

Adresse:

Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: info@herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:
  • Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

  • Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

Ansprechpartner:
115 - Die Behördennummer

Tel.: 115
Website: zur Website

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 08:00 Uhr
(nur mit Termin)
Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr