Wenn Sie 15 Jahre oder älter sind, dürfen Sie auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren. Dazu müssen Sie eine sogenannte "Mofa-Prüfbescheinigung" besitzen. Diese erhalten Sie, wenn Sie erfolgreich eine theoretische und praktische Mofa-Ausbildung absolviert haben sowie die erforderliche theoretische Prüfung bestanden haben.
Ausnahme:
Die theoretische und praktische Mofa-Ausbildung wird regelmäßig von Fahrschulen durchgeführt. Nach Abschluss der Mofa-Ausbildung erhalten Sie eine Ausbildungsbescheinigung.
Für die Zulassung zur theoretischen Mofaprüfung müssen Sie bei der Technischen Prüfstelle (in Hessen bei der Staatlichen Technischen Überwachung Hessen - TÜH -) den entsprechenden Antrag stellen und Ihre Ausbildungsbescheinigung vorlegen. Nach der erfolgreich bestandenen Prüfung wird Ihnen dort die Mofa-Prüfbescheinigung ausgestellt.
Zur Prüfungsanmeldung muss die Ausbildungsbescheinigung mitgebracht werden.
Sie müssen die Mofa-Prüfbescheinigung (oder Ihren Führerschein) beim Führen eines Mofas immer mit sich führen.
Bei Verlust der Mofa-Prüfbescheinigung müssen Sie sich für die Ausstellung einer Ersatz-Prüfbescheinigung an die Prüfstelle wenden, die die Prüfbescheinigung ausgestellt hat.
Sollten Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Zustimmung des Erziehungsberechtigten erforderlich. Auf dem Antrag der TÜH ist ein entsprechendes Feld vorhanden.