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Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt

Leistungsbeschreibung

Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss wird regelmäßig von der Unterhaltsvorschussstelle geprüft.
Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.
Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben. Dies gilt auch unabhängig von einer Aufforderung durch die Unterhaltsvorschussstelle.
Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.

Teaser

Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.

Verfahrensablauf

Die Unterhaltsvorschussstelle fordert die Alleinerziehenden auf, Angaben zur jährlichen Überprüfung der Lebenssituation zu machen. Nach Eingang der Antwort wird geprüft, ob weiterhin ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht.

An wen muss ich mich wenden?

Unterhaltsvorschussstelle in den Jugendämtern der Städte und Landkreise

Voraussetzungen

Sie bekommen Unterhaltsvorschuss.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je nach Fall unterschiedlich.

Welche Gebühren fallen an?

Das Verfahren ist kostenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

In der Regel zwei Wochen nach Erhalt der Aufforderung.
Wenn sich die Lebensumstände der Alleinerziehenden ändern, muss die Unterhaltsvorschussstelle auch ohne Aufforderung sofort unterrichtet werden.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig von der aktuellen Personal- und Arbeitssituation der Unterhaltsvorschussstelle.

Rechtsbehelf

Wegen des ggf. langen Bewilligungszeitraums (bis zum 18. Lebensjahr) prüft die Unterhaltsvorschussstelle regelmäßig, in der Regel jährlich, ob die familiären und finanziellen Lebensumstände des Kindes die Gewährung des Unterhaltsvorschusses weiterhin zulassen.

Anträge / Formulare

Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.

Was sollte ich noch wissen?

Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport
 

Fachlich freigegeben am

30.11.2022
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Lahn-Dill-Kreis - 32.1 Soziale Dienste

Karl-Kellner-Ring 51
35578 Wetzlar

Europaplatz 1
PLZ: 35683

Wilhelmstraße 20
PLZ: 35683

Tel.: 06441 407-1501 (Verwaltungsstandort Wetzlar)
Tel.: 02771 407-6000 (Verwaltungsstandort Dillenburg)

E-Mail: uvg@lahn-dill-kreis.de
Webseite: Homepage der Kreisverwaltung Lahn-Dill
Webseite: Digitaler Briefkasten
Webseite: Online-Angebote

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung

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Adresse:

Landkreis Gießen - Fachdienst 53 - Kinder- und Jugendhilfe

Riversplatz 1-9
35390 Gießen, Universitätsstadt

Postfach 11 07 60
35352 Gießen, Universitätsstadt

Tel.: 0641 9390-0

E-Mail: info@lkgi.de
Webseite: https://www.lkgi.de

115 - Die Behördennummer

Tel.: 115
Website: zur Website

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 08:00 Uhr
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