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Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technische Assistentin / Pharmazeutisch-technischer Assistent erteilt.
Sie möchten eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technische Assistentin / Pharmazeutisch-technischer Assistent beantragen?
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
Die Berufsbezeichnung darf erst nach erfolgter Erlaubnis geführt werden.
Verwaltungsgerichtliche Klage
Zu den Aufgaben des Hessischen Landesamts für Gesundheit und Pflege gehört die staatliche Anerkennung und Aufsicht über die hessischen Ausbildungsstätten. Darüber hinaus ist die Behörde für die Prüfungsangelegenheiten in diesen Ausbildungen zuständig. Sie stellt die Prüfungszeugnisse, Berufserlaubnisurkunden und bei Bedarf Ersatzdokumente aus.
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Adresse:
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
Postfach 120142
PLZ: 64238
Heinrich-Hertz-Str. 5
PLZ: 64295
Tel.: +49 611 3259-1000
Fax: +49 611 32759-1999
E-Mail:
poststelle@hlfgp.hessen.de
Webseite:
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