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Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht,
Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern. Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.
Teilen Sie Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mit. Die Wohngeldbehörde prüft anschließend, ob und wie sich die Änderungen auf Ihren Wohngeldanspruch auswirken, und informiert Sie über das Ergebnis. Überzahltes Wohngeld wird zurückgefordert.
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Wohngeldbehörde.
In folgenden Fällen verringert sich das bewilligte Wohngeld oder fällt weg:
Der Wohngeldanspruch fällt ebenfalls weg bei:
keine
Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, sind Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Widerspruch
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Adresse:
Lahn-Dill-Kreis - 41.1 Grundsicherung
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
Wilhelmstraße 20
PLZ: 35683
Postfach 1940
35529 Wetzlar
Tel.: 06441 407-1401
E-Mail:
wohngeld@lahn-dill-kreis.de
E-Mail:
wohngeld-dill@lahn-dill-kreis.de
E-Mail:
sozialamt@lahn-dill-kreis.dee
Webseite:
Homepage der Kreisverwaltung Lahn-Dill
Webseite:
Digitaler Briefkasten
Webseite:
Online-Angebote
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung