Ziel der Förderung ist es, durch eine zuverlässige, erschwingliche und hochwertige Breitbandinfrastruktur die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in bislang unterversorgen Gebieten zu ermöglichen.
Zur Erreichung dieses Zwecks werden Breitbandprojekte in Kreisen und Kommunen und dort in weißen oder grauen Flecken gefördert, soweit die Förderung beihilferechtlich zulässig ist. Ziel ist hierbei insbesondere auch die Migration von FTTC-Infrastrukturen auf FTTB- und FTTH-Infrastrukturen. Bei FTTC (Fiber To The Curb) handelt es sich um Glasfaserverlegung bis zum Randstein bzw. Kabelverzweiger. Bei FTTB (Fiber To The Building) ist Glasfaserverlegung bis zum Gebäude gemeint. Bei FTTH (Fiber To The Home) wird die Glasfaser bis in die Wohnung verlegt.
Von der Förderung sollen insbesondere auch Schulen, andere Bildungseinrichtungen und Gewerbegebiete profitieren.
Ebenso können Vorhaben kofinanziert werden, die auf Basis der Richtlinie des Bundes zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland “ (Gigabit-RL 2.0) gefördert werden.
Schließlich soll vor allem zur Nutzung von Synergien die Mitverlegung von Leerohren im Rahmen von Baumaßnahmen zu anderen Zwecken als dem Breitbandausbau geförderten werden. Des Weiteren soll auch die Mitverlegung zur Versorgung von Neubaugebieten gefördert werden können. Beides steht unter dem Vorbehalt des marktwirtschaftlichen Ausbaus und der Förderung durch andere Förderprogramme.
Mit der Förderung soll durch eine zuverlässige, erschwingliche und hochwertige Breitbandinfrastruktur die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in bislang unterversorgten Gebieten ermöglicht werden.
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Die erforderlichen Unterlagen sind jeweils abhängig von dem jeweiligen Vorhaben, welches beantragt wird:
Folgende Unterlagen sind bei jedem Vorhaben erforderlich:
1. Förderung von Betreibermodellen und Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke
2. Förderung der Verlegung von Leerrohren
3. Förderung von Maßnahmen zur Mitverlegung von Leerrohen im Rahmen von Baumaßnahmen zu anderen Zwecken als dem Breitbandausbau
Es fallen keine Kosten an.
Für dieses Förderprogramm gibt es keine Antragsfrist.
Für dieses Förderprogramm kann keine pauschale Bearbeitungsdauer genannt werden. Dies ist abhängig von mehreren Faktoren, auf die die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen keinen Einfluss hat.
Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hessische Staatskanzlei, Bereich der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung
Adresse:
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