Die Aufnahme eines Bergbaubetriebs müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen. Reichen Sie die Anzeige nicht rechtzeitig ein, kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 EUR verhängt werden.
Die Pflicht zur Anzeige entfällt, wenn Sie stattdessen einen Betriebsplan einreichen.
Wenn Ihr Unternehmen einen Bergbaubetrieb aufnimmt und mit dem Aufsuchen, Fördern und Aufbereiten von bestimmten Bodenschätze beginnen will, müssen Sie dies vorab der zuständigen Bergbehörde melden.
Sie können die Aufnahme eines Bergbaubetriebes online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde anzeigen.
Anzeige zur Aufnahme eines Bergbaubetriebes online über die Plattform „BergPass“ einreichen:
Anzeige zur Aufnahme eines Bergbaubetriebes direkt bei der zuständigen Bergbehörde einreichen:
Weitere Verfahrensschritte:
Sie erhalten einen Bescheid, in dem Ihnen der Eingang Ihrer Anzeige bestätigt wird. Zusätzlich wird die Mitteilung elektronisch in das jeweilige Postfach (bundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.
Wenn Sie Bodenschätze abbauen wollen und Sie für Ihr Vorhaben keinen Betriebsplan vorlegen müssen, müssen Sie Ihrer Anzeige einen Abbauplan beifügen, der alle wesentlichen Einzelheiten enthält, insbesondere
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW)