Sie sind Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks innerhalb der Ortslage. Es gibt bereits eine Zufahrt zu Ihrem Grundstück, um Ihre Garage oder Ihren Kfz-Stellplatz von der Straße aus mit einem Kraftfahrzeug anzufahren. Diese soll nun geändert werden. Diese ist bei der zuständigen Straßenbaubehörde zu beantragen.
Im Regelfall werden Bordsteinabsenkungen oder sonstige Anpassungen der Straße durch die zuständige Straßenbaubehörde selbst oder einem von ihr beauftragten Unternehmen geändert. Im Ausnahmefall können diese mit Zustimmung der zuständigen Straßenbaubehörde auch durch ein vom Anlieger selbst beauftragtes Unternehmen hergestellt werden. Hierzu gibt Ihnen Ihre Stadt oder Gemeinde Auskunft.
Sämtliche Kosten für die Änderungen an der Straße müssen Sie selbst tragen. Dies gilt auch für die Verwaltungskosten, die ggf. von der zuständigen Straßenbaubehörde festgesetzt werden.
Ihre Grundstückszufahrt bedarf einer Änderung? Diese ist bei der zuständigen Straßenbaubehörde zu beantragen.
Sie beantragen die bauliche Änderung der Straße mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Straßenbaubehörde. Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob der Antrag vollständig ist. Wenn noch erforderliche Unterlagen fehlen, erhalten Sie eine Mitteilung der zuständigen Behörde. Ggf. ist auch ein Vor-Ort-Termin notwendig. Es wird dann geprüft, ob Gründe gegen die Änderung der Straße sprechen. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie eine Entscheidung.
Straßenbaubehörde
Der Antragstellende muss gleichzeitig der Eigentümer oder die Eigentümerin des anliegenden Grundstücks sein. Hierfür ist ggf. ein geeigneter Nachweis (Grundbuchauszug oder Notarvertrag) erforderlich.
Sie verfügen alternativ über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin.
Es entstehen Verwaltungskosten und Kosten für die Änderungen an der Straße.
Die Verwaltungskosten und die Änderungskosten sind abhängig von der Größe und Beschaffenheit der Änderungen an der öffentlichen Straße. Sie werden Ihnen von der zuständigen Straßenbaubehörde mitgeteilt.
Alle Kosten müssen vom Anlieger getragen werden.
Die Bearbeitungsdauer des Antrags und der baulichen Änderungen an der Straße sind einzelfallabhängig.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Adresse:
Fachdienst - Öffentliche Ordnung
Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400
E-Mail:
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Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag:
13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
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Donnerstag:
13:00 - 18:00 Uhr
Montag:
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.
Tel.: 02772 708-250
Fax: 02772 708-9250
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