In Ihrem Reisepass wird nur der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss nur geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert.
Sie können den Wohnorteintrag in Ihrem Reisepass persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person bei der für Sie zuständigen Behörde am neuen Wohnort ändern lassen.
Ziehen Sie ins Ausland und haben dort einen neuen Wohnort, können Sie Ihren Aufenthaltsort im Ausland eintragen lassen. Falls Ihr ausländischer Wohnort noch nicht feststeht, können Sie Ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort eintragen lassen.
In Ihrem Reisepass wird der Wohnort vermerkt. Wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert, müssen Sie den neuen Wohnort in Ihren Reisepass eintragen lassen. Wenn Ihre neue Anschrift im selben Wohnort liegt, müssen Sie Ihren Reisepass nicht anpassen lassen.
Wenn sich Ihr Wohnort im Inland ändert:
Wenn sich Ihr Wohnort im Ausland ändert:
Es fallen keine Kosten an.
Sie müssen nach Ihrem Umzug an einen neuen Wohnort im Inland Ihren Wohnort-Eintrag in Ihrem Reisepass unverzüglich ändern lassen.
§ 15 Nummer 1 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
§ 19 Absatz 1 Satz 1 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
§ 19 Absatz 2 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
§ 19 Absatz 3 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
§ 23a Bundesmeldegesetz (Bundesmeldegesetz – BMG)
§ 1 Absatz 2 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
§ 15 Absatz 4 Nummer 3 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Anlage 1b Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Anlage 1c Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Anlage 11 Nummer 1 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Anlage 11 Nummer 6 Satz 3 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Anlage 11 Tabelle 3 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Anlage 11 Tabelle 4 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)