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Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
Es gibt keine Frist.
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Widerspruch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Adresse:
Lahn-Dill-Kreis - 15.5 Kfz-Zulassungsstelle
Postfach 1940
35529 Wetzlar
Tel.: 06441 4072547
E-Mail:
kfz-zulassung@lahn-dill-kreis.de
Webseite:
www.lahn-dill-kreis.de
Kfz-Zulassung Wetzlar:
Montag - Freitag
07:30 - 12:00 Uhr
Montag
13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag
13:30 - 17:00 Uhr
Kfz-Zulassung Herborn-Burg:
Montag - Freitag
07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag
13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag
13:30 - 17:00 Uhr