Als Träger für den Neubau, Aus- und Umbau von Altenwohnungen oder Wohngruppen bzw. Wohngemeinschaften für Senioren können Sie staatliche Fördermittel im Hessischen Mietwohnungsbauprogramm erhalten.
Die örtliche Wohnraumförderstelle.
Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.