Bäume und Sträucher, Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: Es gibt viele Anlässe, damit aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird. Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen.
Zur Streitschlichtung in nachbarrechtlichen Angelegenheiten (das heißt bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) ist das Schiedsamt - als ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit - eingerichtet. Das Schiedsamt sollte immer dann eingeschaltet werden, wenn die Regelungen, die das zuständige Fachamt (beispielsweise Bauordnungsamt, Ordnungsamt) ergriffen hat, nicht ausreichen und die nachbarliche Situation zu eskalieren droht.
Das Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung bestimmt darüber hinaus, dass in nachbarrechtlichen Streitigkeiten eine gerichtliche Klage nur erhoben werden kann, wenn die Beteiligten zuvor eine so genannte Gütestelle aufgesucht haben und dort versucht haben, eine Einigung zu finden. Gütestellen in diesem Sinne sind zum einen die Schiedsämter. Zum anderen können sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Gütestelle anerkennen lassen. Sie können in einer nachbarrechtlichen Streitigkeit natürlich nur als Gütestelle tätig werden, wenn sie nicht selbst einen der Beteiligten anwaltlich vertreten.
Bei allen Städten und Gemeinden in Hessen sind Schiedsämter eingerichtet.
Auskünfte über Anschriften und Sprechstunden erteilen die Gemeindeverwaltungen, die Amtsgerichte oder die Polizeidienststellen.
Zu rechtlichen Fragen kann sich die Beratung durch eine/n Rechtsanwalt/anwältin empfehlen.
Siehe dazu auch
Nachbarrecht - Eine Orientierungshilfe
Hessisches Ministerium der Justiz
Streitschlichtung - Schlichten ist besser als Richten
Hessisches Ministerium der Justiz
Das hessische Schiedsamt - Schlichten ist besser als Richten
(Hessisches Ministerium der Justiz)
Hessisches Ministerium der Justiz
Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"
Für das Gebiet der Stadt Herborn gibt es insgesamt vier Schiedsamtsbezirke:
Bezirk I (Herborn und Burg):
Schiedsmann
Jan Richter
Freiherr-vom-Stein-Str. 5
35745 Herborn
Tel.: 0170 5459987
Website: mediation.is
E-Mail: richter@riconsult.de
Stellvertreterin
Jutta Waschke
Schützenpfad 3
35745 Herborn
Tel.: 02772/41420
Bezirk II (Seelbach):
Schiedsmann
Horst Gräf
Hohe Str. 74
35745 Herborn-Seelbach
Tel.: 02772/62670
Stellvertreter
Jan Richter
Freiherr-vom-Stein-Str. 5
35745 Herborn
Tel.: 0170 5459987
E-Mail: richter@riconsult.de
Bezirk III (Amdorf, Schönbach und Uckersdorf)
Schiedsmann
Thomas Schlabach
Haarstr. 15
35745 Herborn-Uckersdorf
Tel.: 02772/41308
E-Mail: s-t-schlabach@web.de
Stellvertreter
Uwe Jung
Am Kirchberg 5
35745 Herborn-Schönbach
Tel.: 02777/6759
E-Mail: ujung@web.de
Bezirk IV (Hörbach, Merkenbach, Hirschberg und Guntersdorf)
Schiedsmann
Eckhard Türk
Zum Wachtgipfel 23
35745 Herborn-Hörbach
Tel.: 02772/957734
Stellvertreter
Jan Richter
Freiherr-vom-Stein-Str. 5
35745 Herborn
Tel.: 0170 5459987
E-Mail: richter@riconsult.de
Adresse:
Fachdienst - Allgemeine Verwaltung und Gebäudeservice
Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400
E-Mail:
info@herborn.de
Webseite:
https://www.herborn.de
Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag:
13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag:
13:00 - 18:00 Uhr
Montag:
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.
Tel.: 02772 708-208
Webseite:
https://www.herborn.de
E-Mail:
m.flick@herborn.de
Fax: 02772 7089214
Tel.: 02772 708214
Webseite:
Stadt Herborn
E-Mail:
h.meier@herborn.de
Tel.: 02772 708-245
Fax: 02772 708-9245
Webseite:
https://www.herborn.de