Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren
handelt.
Bodendenkmäler stehen unter Schutz. Um sie aufzusuchen oder nach ihnen zu graben, benötigen Sie eine Nachforschungsgenehmigung.
Sollen Bodendenkmäler im Zuge einer anderen Maßnahme, etwa einer Baumaßnahme, verändert werden, gelten dafür die Verfahren der Baudenkmalpflege.
Baudenkmalpflege
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Zuständig für Nachforschungsgenehmigungen nach Bodendenkmalen ist "hessenARCHÄOLOGIE" beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen.
Fachliche Beratung erhalten Sie ebenfalls dort.
Adresse:
Lahn-Dill-Kreis - 23.1 Bauordnung, Denkmal- und Immissionsschutz
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
Postfach 1940
Karl-Kellner-Ring 51
35529 Wetzlar
Tel.: 06441 407-1717
Fax: 06441 407-1065
E-Mail:
bauen-wohnen@lahn-dill-kreis.de
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