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Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen

Leistungsbeschreibung

Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden.

Sie können eine unbefristete Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T beantragen.

Die erste Fahrerlaubnis, mit Ausnahme der Fahrerlaubnis Klasse AM, L und T wird auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre.

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Sie können eine unbefristete Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T beantragen. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden.

Verfahrensablauf

Sie müssen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse stellen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Voraussetzungen

  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
  • Sie müssen das erforderliche Mindestalter erreicht haben
  • Sie müssen zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein
  • Sie müssen zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sein
  • Sie müssen die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben
  • Sie müssen Erste Hilfe leisten können und den hierfür erforderlichen Nachweis erbringen
  • Sie müssen die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllen und nachweisen
  • Sie dürfen keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen
  • Die weiteren Voraussetzungen richten sich je nach beantragter Fahrerlaubnisklasse

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)

  • gegebenenfalls Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Genauere Informationen finden Sie auf der Foto- Mustertafel der Bundesdruckerei.
  • Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • die weiteren Unterlagen richten Sie je nach beantragter Fahrerlaubnisklasse

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Online-Dienste vorhanden: Ja

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben am

19.08.2022
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Zuständige Stellen und Formulare

» Detailansicht

Adresse:

Lahn-Dill-Kreis - 15.2 Personenbezogenes Verkehrswesen

Baumeisterweg 3
35576 Wetzlar

Junostraße 1F
35745 Burg

Tel.: 06441 407-2547 (Standort Wetzlar)
Tel.: 06441 407-7355 (Standort Herborn-Burg)
Fax: 06441 407-1050

E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@lahn-dill-kreis.de
Webseite: www.lahn-dill-kreis.de

Öffnungszeiten:

Herborn-Burg
Montag, Dienstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30
Mittwoch ist ausschließlich für Fahrschulen geöffnet

Wetzlar
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30
Montag ist ausschließlich für Fahrschulen geöffnet

115 - Die Behördennummer

Tel.: 115
Website: zur Website

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 08:00 Uhr
(nur mit Termin)
Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr