Eine Fahrerlaubnis kann nach einer Entziehung und nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten gerichtlichen Sperrfrist nur auf Antrag wieder erteilt werden. Die Neuerteilung ist nur zulässig, wenn die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist. Dies ist vom Antragsteller nachzuweisen.
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen worden ist, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls. festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.
Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes).
Sie stellen einen Antrag auf Neuerteilung und bringen die erforderlichen Unterlagen bei.
gegebenenfalls Antragsvordruck
Personalausweis/Pass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T zusätzlich:
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:
Nach Antragseingang werden gegebenenfalls weitere Erklärungen/Unterlagen nachgefordert. Ebenso werden weitere noch durchzuführende Maßnahmen, insbesondere eine Begutachtung oder eine eventuell abzulegende Prüfung, mitgeteilt
Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
Je nach Auslastung der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Nein
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Adresse:
Lahn-Dill-Kreis - 15.2 Personenbezogenes Verkehrswesen
Tel.: 06441 407-2547
(Standort Wetzlar)
Tel.: 06441 407-7355
(Standort Herborn-Burg)
Fax: 06441 407-1050
E-Mail:
fahrerlaubnisbehoerde@lahn-dill-kreis.de
Webseite:
www.lahn-dill-kreis.de
Herborn-Burg
Montag, Dienstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30
Mittwoch ist ausschließlich für Fahrschulen geöffnet
Wetzlar
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30
Montag ist ausschließlich für Fahrschulen geöffnet