Wenn Sie Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei sind, können Sie diese in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Foto-Mustertafel
(Bundesdruckerei)
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
§§ 26, 27 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Adresse:
Lahn-Dill-Kreis - 15.2 Personenbezogenes Verkehrswesen
Tel.: 06441 407-2547
(Standort Wetzlar)
Tel.: 06441 407-7355
(Standort Herborn-Burg)
Fax: 06441 407-1050
E-Mail:
fahrerlaubnisbehoerde@lahn-dill-kreis.de
Webseite:
www.lahn-dill-kreis.de
Herborn-Burg
Montag, Dienstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30
Mittwoch ist ausschließlich für Fahrschulen geöffnet
Wetzlar
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30
Montag ist ausschließlich für Fahrschulen geöffnet