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Luftverkehr

Leistungsbeschreibung

Der Rhein-Main-Flughafen in Frankfurt ist mit 61 Millionen Fluggästen, einem Luftfrachtumschlag von über 2 Millionen Tonnen und über 80.000 Beschäftigten einer der bedeutendsten Flughäfen Europas und die größte lokale Arbeitsstätte in der Bundesrepublik. Der Flughafen Frankfurt hat aber nicht nur als Standortfaktor und für die dortigen Arbeitsplätze eine große wirtschaftliche Bedeutung weit über das Rhein-Main-Gebiet und Hessen hinaus. Er liegt zugleich in einer sehr dicht besiedelten Region, so dass sein Betrieb auch mit erheblichen Belastungen für seine Umgebung verbunden ist. In dieser Situation ist es vorrangiges Ziel der Landespolitik, die mit dem Betrieb des Flughafens einhergehenden Belastungen für Mensch und Umwelt in einem höchstmöglichen Maß wirksam zu verringern.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für alle Belange des Luftverkehrs ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung als oberste Luftfahrtbehörde.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung.

Fachlich freigegeben am

21.02.2017
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Tel.: +49 611 815-0
Fax: +49 611 815-2225

E-Mail: poststelle@wirtschaft.hessen.de
Webseite: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

115 - Die Behördennummer

Tel.: 115
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Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 08:00 Uhr
(nur mit Termin)
Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr