Bei Wechsel des Zulassungsbezirks eines zugelassenen Fahrzeuges werden die amtlichen Siegelplaketten auf dem bisherigen Kennzeichen durch die Zulassungsbehörde des neuen Zulassungsbezirks entfernt. Dies erfolgt im Zuge der neuen Zulassung. Die Zulassung des Fahrzeugs im neuen Zulassungsbezirk, ohne dass die bisherigen Kennzeichen entstempelt wurden, ist nicht zulässig.
Auch bei der Außerbetriebsetzung, der Umkennzeichnung und beim Wechsel der Kennzeichenart sind die amtlichen Kennzeichenschilder von der Zulassungsstelle zu entwerten, indem die amtlichen Siegelplaketten entfernt werden.
Hinweis:
Achtung:
Ein Fahrzeug mit entstempelten Kennzeichenschildern darf nur ausnahmsweise im Zusammenhang mit der Zulassung auf öffentlichen Verkehrsflächen in Betrieb gesetzt werden.
Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich
Bei der Erneuerung der Prüf- und/oder Siegelplaketten auf dem Kennzeichenschild benötigen Sie:
Fachlich freigegeben durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Stand: 11. Dezember 2012.
Adresse:
Lahn-Dill-Kreis - 15.5 Kfz-Zulassungsstelle
Postfach 1940
35529 Wetzlar
Tel.: 06441 4072547
E-Mail:
kfz-zulassung@lahn-dill-kreis.de
Webseite:
www.lahn-dill-kreis.de
Kfz-Zulassung Wetzlar:
Montag - Freitag
07:30 - 12:00 Uhr
Montag
13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag
13:30 - 17:00 Uhr
Kfz-Zulassung Herborn-Burg:
Montag - Freitag
07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag
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Donnerstag
13:30 - 17:00 Uhr