Viele Menschen bekommen nur selten Wildtiere zu Gesicht. Leider oftmals im Rahmen eines Wildunfalls mit dem PKW. Im Folgenden wird die richtige Handlungsweise bei einem solchen Unfall beschrieben.
Grundsätzlich:
Bleiben Sie unbedingt am Unfallort bis die Polizei bzw. der Jagdausübungsberechtigte eintreffen. Da Sie Augenzeuge des Unfalls sind, können Sie Informationen liefern, die für den tierschutzgerechten Umgang mit dem wahrscheinlich verletzten Tier sehr wichtig sind. Außerdem können die Personen-oder Fahrzeugschäden festgestellt werden, was für die Wildunfallbescheinigung wichtig ist.
Der erste Anruf erfolgt an die örtliche Polizeidienststelle. Diese leitet alles Weitere in die Wege.
Für die Geltendmachung eines Wildunfalls bei Ihrer Versicherungsgesellschaft benötigen Sie eine Wildunfallbescheinigung. Diese erhalten Sie von der Polizei oder dem hinzukommenden Jagdausübungsberechtigten.
Eine Wildunfallbescheinigung kostet in der Regel zwischen 15 und 25 €.
Die Bescheinigung wird in der Regel sofort ausgestellt.
Für Teil- oder Vollkaskoversicherte übernimmt die Versicherung den Schaden am Fahrzeug. Voraussetzung ist, dass der Wildunfall nachgewiesen ist. Hierzu stellen die Forstämter und die Polizei entsprechende Bescheinigungen aus.
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Adresse:
Fachdienst - Öffentliche Ordnung
Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400
E-Mail:
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