Zu dieser Dienstleistung existiert ein Online-Dienst!
Die Schulpsychologische Beratung will Ratsuchende darin unterstützen, den jeweils passenden Lösungsweg zu finden und auftretende Probleme in eigener Verantwortung zu bewältigen.
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterliegen der Schweigepflicht. Die Schulpsychologische Beratung ist freiwillig und kostenfrei.
Beratungsangebot für Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren: Schülerinnen und Schülern unter 14 Jahren bieten wir ein einmaliges vertrauliches Beratungsgespräch auch ohne Wissen der Eltern an. Sollen darüber hinaus weitere Beratungen stattfinden, muss zuvor das Einverständnis der Eltern bzw. der Sorgeberechtigten eingeholt werden.
Beratungsangebot für Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen 14 und 18 Jahren: Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr können Schülerinnen und Schüler schulpsychologische Beratungen eigenständig in Anspruch nehmen. Die Sorgeberechtigten werden durch die beratende Schulpsychologin oder den beratenden Schulpsychologen über die Beratung informiert, es sei denn, es gibt gewichtige Gründen, die dagegensprechen.
Hier erhalten Sie Informationen zur Anmeldung für eine schulpsychologische Beratung im Land Hessen.
Die jeweilige regionale Zuständigkeit der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen kann bei dem für die Schule zuständigen Staatlichen Schulamt erfragt werden.
Die schulpsychologische Beratung ist kostenfrei.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Dauer: 1 bis 4 Wochen
Die Wartezeit bis zum Start einer Beratung ist vor allem abhängig vom Beratungsanliegen und der Erreichbarkeit der anmeldenden Person. Bei Beratungsanliegen, die eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung (Not- und Krisenfälle) befürchten lassen findet eine Kontaktaufnahmen und ein erster (telefonischer) Beratungstermin in aller Regel noch am gleichen Tag statt.
Keine. Das Angebot einer schulpsychologischen Beratung ist freiwillig und kostenfrei. Jeder Person, die einen Bedarf für eine Beratung anmeldet, wird auch ein Beratungsangebot gemacht.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Hessisches Kultusministerium